Datenflut von Steuerhinterziehern Rechnungshof warnt vor Desaster bei Finanzämtern

Bundesrechnungshof Quelle: imago images

Beim Kampf gegen Steuerhinterziehung ist der deutsche Fiskus bisher nicht in der Lage, die seit Jahren eingehenden Datensätze mit ausländischen Konto- und Zinsinformationen von Steuerpflichtigen systematisch auszuwerten.

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Inzwischen droht bei über einer Million Kontrollmitteilungen aus dem Jahr 2014 eine Verjährung, warnt der Bundesrechnungshof in einem Bericht vom Herbst 2018, den das Bundesfinanzministerium bisher unter Verschluss gehalten hat und der der WirtschaftsWoche vorliegt. Seither habe sich die Lage nicht entspannt, erfuhr die WirtschaftsWoche aus dem Ministerium. Dabei hatte Deutschland seit 2011 Zeit, den automatischen Austausch von internationalen Steuerdaten zu organisieren. Dennoch würden die Behörden bisher an der technischen Umsetzung scheitern, schreibt der Bundesrechnungshof in dem 39-seitigen Bericht, die Millionen Datensätze aus dem Ausland auszulesen und an die jeweils zuständigen Finanzämter weiterzuleiten.

Selbst wenn der Datenaustausch innerhalb Deutschlands bald anlaufen sollte, droht ein Desaster. Denn dann würden die ohnehin belasteten Finanzämter laut Rechnungshof „mit Daten geflutet werden“. Es sei daher davon auszugehen, dass in der Praxis „nur wenige Fälle des Besteuerungszeitraums 2014 ... aufgegriffen werden können“ und ansonsten eine Verjährung eintrete.

Für den FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand sind die Verzögerungen „ein Versagen der Bundesregierung, das die internationalen Bemühungen, Steuerhinterziehung wirksam zu bekämpfen, konterkariert“. Als Konsequenz aus dem nicht funktionierenden Datenaustausch müsste Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die von der SPD geforderte Abschaffung der Abgeltungsteuer vertagen, sagt der CDU-Abgeordnete Olav Gutting: „Solange der Informationsaustausch nicht funktioniert, verbietet sich eine Diskussion über die Abgeltungsteuer.“ Der automatische Datenaustausch gilt als Voraussetzung dafür, Kapitalerträge in Deutschland wieder nach dem individuellen Einkommensteuersatz zu besteuern.

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