Der schnelle Schlaumacher Das sind die Eskalationsstufen des Notfallplans Gas

So sehen die Eskalationsstufen des Notfallplans Gas aus. Quelle: imago images

Bundeswirtschaftsminister Habeck aktiviert nun die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas für den Fall, dass Russland die Gaslieferung einstellt. Aber welche Eskalationsstufen gibt es?

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit sollen Vorsorgemaßnahmen erhöht werden, um die Bundesrepublik gegen eine Eskalation seitens Russlands und damit eine schlechtere Versorgung mit Gas zu wappnen. Hintergrund ist die Forderung der Regierung in Moskau, sich Gaslieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen. Der Westen und damit Deutschland lehnen dies ab. Aktuell sei die Versorgungssicherheit gewährleistet, betont das Bundeswirtschaftsministerium.

Frühwarnstufe – Noch kein Eingriff des Staates

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Das Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.



Alarmstufe – Markt kann Störung noch alleine bewältigen

Danach folgt die Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

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Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt

Letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks „nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden“, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen – der Staat greift also ein. Die Bundesnetzagentur wird nun dem Wirtschaftsministerium zufolge zum „Bundeslastverteiler“. Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt – diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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