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Einkommensgrenzen, Kürzungen und VäterauszeitenDas ändert sich beim Elterngeld

Ab dem 1. April ändert sich viel beim Elterngeld: Bestimmte Paare gehen künftig leer aus. Und was hat es mit der „Väterauszeit“ auf sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. 31.03.2024 - 13:18 Uhr

Tausende Paare in Deutschland gehen künftig beim Elterngeld leer aus.

Foto: imago images

Was genau ändert sich ab 1. April beim Elterngeld?

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, wegen der schwierigen Haushaltslage an allen Ecken und Enden zu sparen – auch beim Elterngeld, dem größten Finanzposten im Haushalt des Familienministeriums. Für Geburten ab dem 1. April dieses Jahres ändert sich daher die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Paare haben ab dann nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Ab 1. April 2025 wird es dann noch strikter: Dann sinkt die Schwelle auf 175.000 Euro. Das heißt, Eltern, die diesen Betrag überschreiten, haben dann auch keinen Anspruch mehr. Bislang ist der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhalten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also immer niedriger als das Brutto-Einkommen.

Wie viele Familien sind von den geänderten Einkommensgrenzen betroffen?

Nach „groben Schätzungen“ des Familienministeriums betrifft die Festlegung auf maximal 200.000 Euro rund 7000 Paare in Deutschland. Das entspreche 0,5 Prozent aller Elternteile, die derzeit Elterngeld beziehen, teilt das Ministerium von Lisa Paus (Grüne) mit. Die weitere Absenkung auf 175.000 Euro treffe wiederum schätzungsweise rund 20.000 Paare. Für Alleinerziehende nannte das Ministerium zunächst keine Schätzung dieser Art. Für sie gelten künftig die gleichen Obergrenzen wie für Paare.

Gibt es auch Kürzungen bei der Höhe des Elterngeldes?

Nein. Die Höhe des Elterngeldes hängt wie bisher davon ab, wie viel Einkommen der jeweilige Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten alle – auch wenn sie davor gar kein Einkommen erzielt haben. Bei 1800 Euro liegt die maximale monatliche Elterngeldhöhe.

Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

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Kürzungen beim Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

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Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert. Erlaubt ist dann für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum bleibt unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

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Kürzere Rückgabefristen bei Amazon
Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele

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Deutschlandticket für Studierende
Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

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Eintrittspreise für Venedig
Venedig, eines der Top-Reiseziele der Welt, bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse. Auftakt ist am 25. April. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen.

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Qualifizierungsgeld
Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

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Berufsorientierungspraktikum
Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrtund Unterkunftskosten.

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Keine Sicherheitskameras in Airbnb-Unterkünften

Die Unterkünfte-Plattform Airbnb verbietet Gastgebern komplett, Sicherheitskameras in Innenräumen aufzustellen. Vom 30. April an sind nur noch Außenkameras zugelassen, etwa in Türklingeln. Bisher waren sie in gemeinsam genutzten Räumen wie Wohnzimmern oder Fluren erlaubt.

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Mobilitätszuschuss für Azubis
Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.

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Können Paare weiterhin parallel Elterngeld beziehen?

Ja, aber mit einer deutlichen Einschränkung. Nach der Neuregelung, die ebenfalls zum 1. April in Kraft tritt, können beide Elternteile in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes nur noch für einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Begrenzung, etwa für Eltern von besonders früh geborenen Kindern, von Mehrlingen und/oder Kindern mit Behinderung. Das Familienministerium sieht in der Neuregelung einen Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit. Es sei aus „gleichstellungspolitischen Aspekten sinnvoll“, dass Partner abwechselnd Elterngeld beziehen, heißt es dazu auf Anfrage. Auch wolle die Bundesregierung damit langfristig die Erwerbstätigkeit beider Elternteile fördern.

Können Väter sich künftig ohne Elterngeld nach der Geburt eine Zeit lang bezahlt freinehmen?

Zum Leidwesen vieler frischgebackener Familien geht das bislang nur, wenn sich die Väter Urlaub nehmen. Anders als Mütter erhalten sie nach der Geburt eines Kindes keine Lohnersatzleistungen wie das Mutterschaftsgeld. Eigentlich wollte die Bundesregierung längst eine Regelung getroffen haben, die für mehr gemeinsame Freizeit nach der Geburt sorgen soll. Die Regelung, die als „Väterauszeit“ bekannt wurde und inzwischen auch „Familienstartzeit“ genannt wird, lässt weiter auf sich warten. Dabei steht sie auch schwarz auf weiß im Koalitionsvertrag: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“ Laut Familienministerium befindet sich der entsprechende Gesetzentwurf noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung – das ist schon seit Monaten der Fall.

Lesen Sie auch: Weniger Eltern sollen Elterngeld bekommen – richtig so!

Kommen wenigstens die Arbeitgeber den Vätern entgegen?

Einige Firmen treffen unabhängig vom Gesetzgeber großzügige Regelungen. So etwa die Firma Henkel, die angekündigt hat, ihren Mitarbeitern ab 2024 eine achtwöchige vollbezahlte Elternzeit zu ermöglichen. Auch der Softwarekonzern SAP wollte seinen Vätern eine sechswöchige bezahlte Auszeit gönnen – ruderte aber nun mit Verweis auf Probleme in der Umsetzung endgültig zurück. Der Arbeitgeberverband BDA hält eine gesetzliche Väterauszeit für unnötig. Das bisherige Instrument des Elterngeldes habe sich bewährt, heißt es dazu auf dpa-Anfrage. Der Verband befürchtet eine „einseitige finanzielle Belastung für Unternehmen“. Aus Koalitionskreisen heißt es, dass die Kosten für die geplante Väterauszeit über das bereits bestehende Umlageverfahren zum Mutterschaftsgeld „von der Gesamtheit der Arbeitgebenden getragen werden soll“. Ob das so kommt, ist noch unklar.

Wie kommen die familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung an?

Es gibt aus verschiedenen Ecken Kritik – nicht nur von wohlhabenden Eltern, die den wegfallenden Elterngeldanspruch als ungerecht empfinden. „Jede Form der Kürzung beim Elterngeld“ weise in die falsche Richtung, sagt beispielsweise Anja Weusthoff, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Es liege die Vermutung nahe, „dass die Regierung das Elterngeld durch Beschränkung des parallelen Bezugs für Väter unattraktiver machen will“. Dass die angekündigte Väterauszeit noch nicht umgesetzt sei, bewertet Weusthoff als „herbe Enttäuschung“. Das sieht die Unionspolitikerin Silvia Breher etwas anders. Die familienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion im Bundestag befürchtet, ähnlich wie der BDA, durch die Väterauszeit eine „massive Belastung“ für kleine und mittlere Unternehmen. Auch an den Änderungen beim Elterngeld lässt Breher kein gutes Haar: Die Mittelkürzungen seien ein „familienpolitischer Schnellschuss“ und „nicht durchdacht“. Die Ampel-Regierung agiere „verantwortungslos“ und trage dazu bei, dass „Familien das Vertrauen in die Politik insgesamt verlieren“, sagt Breher.

Lesen Sie auch: „Uns geht es um die Bindung der jungen Mitarbeiter“

dpa
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