Die Umweltverbände Grüne Liga Brandenburg und Nabu, die sich gegen vorzeitige Genehmigungen zum Bau der Tesla- Fabrik in Grünheide wenden, sind erneut vor Gericht gescheitert: Eine sogenannte Anhörungsrüge lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag ab. Das bestätigte der Anwalt der Umweltverbände, Thorsten Deppner. Der Beschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
In der Rüge hatten die Umweltschützer unter anderem bemängelt, dass das Gericht ihnen nicht ausreichend rechtliches Gehör verschafft habe. Das Gericht sah eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör laut Beschluss dagegen nicht dargelegt. Der „Business Insider“ hatte zunächst berichtet.
Mitte Juli waren die Naturschutzverbände mit einem Eilantrag gegen eine vorzeitige Genehmigung beim Bau der Tesla-Fabrik in Grünheide erneut gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine Beschwerde der Verbände gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom Juni zurückgewiesen. Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen.
Besonders kritisch sehen die Verbände bei der Gerichtsentscheidung die Einschränkung der Klagemöglichkeit und die fehlende fachliche Auseinandersetzung durch das Gericht. Es lägen zwei Störfallgutachten vor, die für den Bau der Fabrik des US-Elektroautobauers derzeit keine positive Prognose abgeben würden, argumentieren die Umweltschützer. Diese Prognose sei aber Voraussetzung für Genehmigungen nach dem Immissionsschutzgesetz.
Die Umweltverbände wollen den Beschluss des OVGs nun prüfen, wie Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, der dpa sagte. Weitere Schritte müssten dann abgewogen werden.
Für den Bau der Fabrik in Grünheide fehlt bisher die umweltrechtliche Genehmigung über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Tesla baut deshalb mit vorzeitigen Zulassungen. Die endgültige Entscheidung steht weiter aus. Der Zeitpunkt ist unklar.