
Luxemburg Die deutsche Ökostrom-Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Die Luxemburger Richter gaben am Donnerstag einer Klage Deutschlands statt und erklärten einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 für nichtig.
In dem Rechtsstreit ging es um das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Fassung von 2012. Der Ausbau von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Co wird über eine Umlage – derzeit 6,4 Cent je Kilowattstunde – finanziert, die allen Stromkunden in Rechnung gestellt wird. Das Gesetz gewährte Nachlässe für Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, zum Beispiel Stahlwerke.
Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung selbst als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Brüsseler Behörde Beihilfen, die zum Großteil zulässig waren. Einen kleinen Teil forderte die Kommission aber zurück. Dagegen klagte Deutschland zunächst vor dem EU-Gericht. Als die Bundesregierung dort 2016 unterlag, zog sie in die nächste Instanz vor den EuGH. Dort hatte sie jetzt Erfolg.
Nach dem Urteil des EuGH sind die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder keine staatlichen Mittel. Die Versorger könnten die Umlage auf die Verbraucher umwälzen, seien dazu aber nicht verpflichtet, erklärten die Richter. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, dass der Staat Verfügungsgewalt über die Mittel habe.