
Wenn ganz große und ganz kleine Zahlen nebeneinander stehen, entsteht ein Eindruck von Aberwitz und Absurdität. Sobald man sich ein wenig näher mit der Realität der Asyl- und Flüchtlingspraxis in Deutschland befasst, wird man von solchem Aberwitz geradezu erschlagen. Dazu nur zwei publik gewordene Beispiele der letzten Tage.
Die Abschiebung von drei (3!) abgelehnten Asylbewerbern nach Guinea per Flugzeug kostete die nordrhein-westfälischen Steuerzahler 124.607 Euro und 49 Cent, berichtete die Bild-Zeitung. Die drei Männer benötigten nämlich 13 Sicherheitsbeamte und einen Arzt zur Begleitung im Flugzeug. Anderen Mitreisenden schienen sie nicht zumutbar zu sein, da sie verurteilte Gewalttäter waren und sich früheren Abschiebeversuchen gewaltsam widersetzt hatten. Also charterten die Landesbehörden ein ganzes Flugzeug.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
Drei afrikanische Gewalttäter abzuschieben kostet also den Steuerzahler in etwa so viel wie drei Erzieherinnen pro Jahr verdienen. Wenn man nicht drei, sondern 3000 gewalttätige, abgelehnte Asylbewerber auf dieselbe Weise abschieben wollte, würde das also rund 125 Millionen Euro kosten – vorausgesetzt es fänden sich genug charterbare Flugzeuge und einsatzbereite Polizisten.
Noch eine absurde Zahl aus der real existierenden deutschen Einwanderungsabsurdität: 54. Das ist die Anzahl der Flüchtlinge, die deutsche DAX-Unternehmen in den vergangenen Monaten eingestellt haben, wie die FAZ erfahren hat. Also etwa jeden 28 000 der rund 1,5 Millionen Flüchtlinge, die seit dem vergangenen Jahr ins Land kamen. 50 der 54 arbeiten übrigens für die Deutsche Post.
Das Asylpaket II
Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien haben mit ihrer Einigung am Donnerstag den Weg für das Asylpaket II freigemacht. Die Inhalte des Gesetzesvorhabens im Überblick (Quelle: Reuters).
Aufnahmezentren: Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen bundesweit drei bis fünf entstehen sollen. Auf diese hatten sich die Parteichefs bereits im November als Kompromiss im Streit um die von der Union geforderten Transitzonen verständigt.
In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll über ihre Anträge vor Ort innerhalb von einer Woche entscheiden. Inklusive eines möglichen Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht soll das Verfahren innerhalb von drei Wochen beendet sein. Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst direkt aus den Einrichtungen zurückgebracht werden.
Für die Dauer des Verfahrens und gegebenenfalls bis zur Ausreise sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei Verstößen riskiert der Asylbewerber, dass sein Verfahren eingestellt wird.
Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen der subsidiäre Schutz zuerkannt.
Die Einschränkung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis war zum Schluss der Hauptknackpunkt. Die SPD hatte eigentlich erreichen wollen, dass Syrer von der Regelung ausgenommen werden, was die CSU aber nicht mitmachte. Der Kompromiss sieht nun vor, dass innerhalb künftiger Kontingente von Flüchtlingen, die der Türkei, dem Libanon oder Jordanien abgenommen werden, "der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt" werden soll.
Erst zum 1. August vergangenen Jahres waren subsidiär Schutzbedürftige beim Familiennachzug anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt worden, wodurch sie in der Regel Ehepartner und Kinder nachholen dürfen. Nach Ablauf der zwei Jahre soll diese Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will dazu die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können. Einem Gesetzentwurf von Mitte Januar zufolge sollen grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Rückführung verhindern können. Eine ärztliche Bescheinigung muss künftig bestimmten Kriterien entsprechen, um die Erkrankung glaubhaft zu machen.
In einem weiteren Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge, die eine Lehre in Deutschland machen und ihre Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel soll ein Migrant nach der Ausbildung unabhängig von seinem Status zwei Jahre in Deutschland arbeiten können. Das Alter, bis zu dem Flüchtlinge eine Lehre aufnehmen dürfen, werde von 21 auf 25 heraufgesetzt.
Marokko, Tunesien und Algerien sollen per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden dadurch beschleunigt. Die Regelung soll aber nicht ins Asylpaket aufgenommen werden, weil es sonst die Zustimmung des Bundesrats benötigen würde, wo Union und SPD keine eigene Mehrheit haben.
Neben den Festanstellungen sind noch knapp 2700 zusätzliche Praktikumsplätze für Flüchtlinge geschaffen worden, von denen rund 500 besetzt sind. Auch hier liegt die Deutsche Post vorn: Sie bietet rund 1000 Praktikumsplätze an, jeweils ein paar hundert sind es beim Autobauer Daimler, bei ThyssenKrupp und bei BMW.
Der Fall der drei abgeschobenen Guineer ist wohl ein besonders bizarrer Fall, doch er zeigt ebenso wie die lächerlich geringe Zahl der von Großkonzernen eingestellten Flüchtlinge, dass Deutschlands real existierende Asyl- und Einwanderungspolitik eine einzige Farce ist, die unseren Staat lächerlich zu machen droht.
Die genannten Zahlen stehen stellvertretend für eine höchst explosive Mischung von Botschaften, die bei den Asylbewerbern und Flüchtlingen ankommt. Einerseits signalisieren die geringen Abschiebezahlen und der absurd hohe Aufwand dafür: Widerstand, auch gewaltsamer, gegen Abschiebungen lohnt sich. Zumindest erwachsen daraus keine zusätzlichen negativen Folgen für die Betroffenen. Das Unrechtsbewusstsein der Abzuschiebenden ist vermutlich gering. Und das ist durchaus nachvollziehbar. Schließlich hieß es und heißt es vielerorts immer noch „Refugees welcome“.