Flüchtlingskrise De Maizière will Grenzkontrolle auf unbestimmte Zeit verlängern

Eigentlich hatte Innenminister de Maizière die Flüchtlingskontrollen an deutschen Grenzen bis Mitte Februar angesetzt. In einem Interview sagte er, dass die Maßnahme auf unbestimmte Zeit verlängert werde.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière verlängert die Grenzkontrollen auf unbestimmte Zeit. Quelle: dpa

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die bis Mitte Februar begrenzten Kontrollen von Flüchtlingen an der deutschen Grenze auf unbestimmte Zeit verlängern. Das kündigte der CDU-Politiker im Sender MDR Info an. Auf eine entsprechende Frage sagte er: „Sicher. Ich sehe keinen Zeitpunkt voraus, wo wir das beenden können.“

Man sei seit einigen Wochen imstande, dass nahezu jeder Flüchtling, der nach Deutschland komme, vollständig registriert und erfasst werde. „Eine Verteilung ohne Registrierung gibt es dann nicht mehr. Wir weisen auch Menschen zurück, die keine gültigen Einreisepapiere haben und kein Asyl in Deutschland beantragen.“

Angesichts des anhaltenden Flüchtlingszuzugs hatte Deutschland am 13. September 2015 die Grenzkontrollen wieder eingeführt. Der besondere Fokus liegt auf der deutsch-österreichischen Grenze. Die Regelung wurde seither mehrmals verlängert und besteht derzeit bis zum 13. Februar.

Zum unionsinternen Streit um die Flüchtlingspolitik sagte de Maizière, im Ziel sei man sich einig, die Zahl der Flüchtlinge spürbar und nachhaltig reduzieren zu wollen. Da sei auch schon viel gelungen: „Wir hatten im Januar im Durchschnitt eine deutlich niedrigere Zahl, zum Teil unter 2000 pro Tag. Das ist noch nicht genug, und da gibt es auch einen Effekt wegen des Winters.“

Die Bundesregierung setze – solange es Chancen gebe – auf eine europäische Lösung: „Und das bedeutet: Sicherung der Außengrenzen, Verhandlungen mit der Türkei und Hilfe vor Ort.“

Österreich erstellt bis Ende März Gutachten

Österreich will bis spätestens Ende März Klarheit über die Umsetzung der beschlossene Obergrenze für Asylbewerber schaffen. Bis dahin solle ein verfassungsrechtliches Gutachten vorliegen, kündigte eine Sprecherin von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) am Donnerstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters in Wien an. "Der Verfassungsdienst rechnet damit, dass das Gutachten Mitte bis Ende März vorliegen wird."

Österreich hatte am Mittwoch eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen beschlossen. In den nächsten vier Jahren will das Land insgesamt 127.500 Asylbewerber aufnehmen. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung.

Was passiert, wenn diese Grenze erreicht wird, blieb aber offen. Die Regierungsspitze kündigte an, dass zur Klärung der Möglichkeiten zwei Rechtsgutachten eingeholt würden. Konkreter äußerte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Ihrer Ansicht nach könnten bei einem Erreichen der Obergrenze Flüchtlinge auch abgewiesen werden. "Diese Möglichkeit wird jetzt geprüft, dass direkt an der österreichischen Grenze die Asylanträge nicht mehr angenommen werden müssen, dass diese Menschen zurückgeschickt werden in sichere Nachbarstaaten", sagte Mikl-Leitner am Mittwochabend im ORF. Eine andere Variante ist nach Ansicht der Ministerin, dass die Asylanträge zwar angenommen, danach aber mangels Kapazitäten nicht bearbeitet würden. "Das würde heißen, dass diese Menschen notdürftig selbstverständlich versorgt werden", sagte die konservative Politikern.

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