Fluggastentschädigung BGH könnte Fälle zur Entschädigung bei Flugverspätung dem EuGH vorlegen

In zwei Fällen fordern Fluggäste zusätzliche Entschädigungen nach nationalem Recht. Am Nachmittag will der BGH die Entscheidung verkünden.

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In der Verhandlung geht es explizit um eine Reise von Frankfurt am Main in die USA und eine nach Namibia. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte zwei Fälle zur Fluggastentschädigung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. In der Verhandlung diesen Dienstag in Karlsruhe ging es um Reisen von Frankfurt am Main in die USA und nach Namibia.

Die Passagiere forderten wegen deutlich verspäteter Ankunft am Ziel neben der pauschalen Entschädigung nach der EU-Verordnung noch Schadenersatz nach nationalem Recht. Ihre Forderungen etwa für Hotelkosten und Mietwagen sind dabei jeweils geringer als die 600 Euro pauschale Entschädigung pro Person.

In den Vorinstanzen waren die Kläger gescheitert. Der BGH-Senat machte deutlich, dass eine Überkompensation von Ansprüchen ausgeschlossen ist. Daher sei eine gegenseitige Anrechnung vorgesehen. Eine Vorlage beim EuGH schlossen die Richter jedoch nicht völlig aus. Seit 2015 gilt eine neue Pauschalreiserichtlinie der EU und nach einer ähnliche Vorlage des BGH beim EuGH 2013 habe es keine Entscheidung gegeben. Der BGH-Senat will seine Entscheidung am Nachmittag verkünden.

Mehr: Wegen Treibstoff auf dem Rollfeld ist eine Maschine mit mehrstündiger Verspätung gestartet. Eine Ausgleichszahlung erhalten Passagiere jedoch nicht.

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