Gesetzesentwurf Regierung will IS-Kämpfern Staatsangehörigkeit entziehen

Kämpfer des IS kommen mitunter auch aus Deutschland. Wenn sie zwei Staatsangehörigkeiten haben, könnte ihnen die Deutsche entzogen werden.

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Wenn deutsche IS-Kämpfer eine zweite Nationalität haben, könnten sie künftig ausgebürgert werden. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung will einem Bericht zufolge deutschen IS-Kämpfern unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit entziehen.

Der Plan, auf den sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) Regierungskreisen zufolge geeinigt hätten, sehe eine Ausbürgerung vor, wenn die IS-Kämpfer eine zweite Nationalität hätten, volljährig seien und sich künftig an Gefechten beteiligten, berichteten die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR am Sonntag. Die Regel solle nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.

Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht.

US-Präsident Donald Trump hatte die Europäer aufgefordert, mehr als 800 gefangene Kämpfer der Extremistenmiliz IS zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen.

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