Grundstücksbewertung Neue Grundsteuer könnte Extra-Steuererklärung nötig machen

Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer. Quelle: dpa

Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Doch noch weiß niemand, wie sie künftig aussehen wird. Eine Unannehmlichkeit für Grundstückseigentümer bahnt sich aber schon an: eine zusätzliche Steuererklärung.

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Die Neuregelung der Grundsteuer könnte für Grundbesitzer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine - allerdings recht schlichte - Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). „Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.“

Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Hilbers hofft, „dass wir uns darüber einigen, welche Wege gangbar sein könnten und welche nicht.“

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. „Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen - andere auch weniger“, erwartet Hilbers. „Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.“

In der Diskussion sind derzeit im wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wären vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien. Die niedersächsische Landesregierung habe sich noch nicht auf einen Favoriten festgelegt, sagt Hilbers. Das Bodenwertmodell hält er allerdings für ungeeignet. „Ein reines Bodenwertmodell gibt die größtmöglichen Verwerfungen“, sagte Hilbers. „Steigende Bodenpreise schlagen auf den Bodenrichtwert durch - und führen damit zu höheren Steuern. Das sollten wir vermeiden.“

Was Sie über die Grundsteuer-Entscheidung wissen müssen

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