Hasskommentare bei Facebook „Es ist völlig unverständlich, warum Maas einknickt“

Mit einem Gesetz will Justizminister Maas gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter vorgehen. Das Kabinett hat den Entwurf gebilligt. Doch eine kleine Änderung löst heftige Kritik aus.

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Will Netzwerke zur Löschung von Hasskommentaren per Gesetz verpflichten: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Quelle: dpa

Berlin Justizminister Heiko Maas (SPD) ist zufrieden. „Mit unserem Gesetzentwurf konkretisieren wir die bestehenden Pflichten zur Löschung von Hasskriminalität und strafbaren Falschnachrichten“, sagte Maas am Mittwoch in Berlin. Kurz zuvor hatte das Kabinett seinen Entwurf gebilligt. Damit stünden nun, wie der Minister betonte, Anbieter sozialer Netzwerke „in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten“.

Allerdings stecken die Tücken der neuen Regeln, die nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen müssen, im Detail. Zwar soll Facebook, Twitter & Co die Pflicht auferlegt werden, offensichtlich strafbare Inhalte wie Verleumdung oder Volksverhetzung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren, da sonst hohe Bußgelder drohen. Doch diese Strafen, die im Extremfall bis zu 50 Millionen Euro betragen können, gelten, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht bei einmaligen Verstößen gegen die Löschpflichten.

Nachdem betroffene Konzerne, Branchenverbände und Bürgerrechtler davor gewarnt hatten, dass Plattformen aus Angst vor möglichen Bußgeldern zu viele Inhalte löschen und damit die Meinungsfreiheit im Internet beschneiden könnten, reagierte Maas und änderte die Vorschriften. Während im Gesetzentwurf bislang stand, Bußgelder könnten auch „durch einen einmaligen Verstoß“ gegen die Löschpflicht fällig werden, heißt es nun, dass bei einem einmaligen Verstoß noch nicht davon ausgegangen werden könne, „dass kein wirksames Verfahren für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorgehalten wird“.

Unterbleibt in diesem Fall eine Entfernung oder Sperrung, heißt es in der Gesetzesbegründung weiter, „wird jedenfalls vor einer eindeutigen Klärung der Rechtswidrigkeit einer Äußerung ein Bußgeldverfahren nicht angezeigt sein“. Zum Schutz der Meinungsfreiheit sei hierbei zudem „ein behutsames Vorgehen der Bußgeldbehörde angezeigt“. Ein Bußgeldverfahren wird demnach auch dann nicht eingeleitet, „wenn die Rechtswidrigkeit eines Inhalts von dessen Wahrheitsgehalt abhängt und das soziale Netzwerk keine Möglichkeit hat, den Wahrheitsgehalt zeitnah zu klären und den Inhalt deswegen nicht innerhalb der (…) genannten Frist entfernt oder sperrt“.

Die Grünen reagierten mit scharfer Kritik auf die Gesetzesentschärfung. „Milliardenschwere Konzerne wie Facebook tanzen uns bereits seit Jahren auf der Nase herum“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Dieter Janecek, dem Handelsblatt. Klare und konsequent sanktionierte Gesetzesregeln für ein besseres Melde- und Löschverfahren seien deshalb lange überfällig. „Es ist völlig unverständlich, warum Minister Maas jetzt beim Thema Bußgelder einknickt.“ Denn: Verleumdung, Hetze, Hass und andere strafbare Inhalte in den sogenannten sozialen Netzwerken hätten „drastische Ausmaße“ angenommen. „Entschlossenes Handeln ist gefragt.“

Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sprach von einem „eilig zusammen gezimmerten und viel zu einseitigen“ Gesetzentwurf. Daran könnten auch die „kosmetischen Änderungen“ nichts ändern. „Denn für die Unternehmen schmerzliche Bußgelder würden ohnehin erst bei regelmäßigen und systematischen Verstößen fällig“, sagte von Notz dem Handelsblatt.


CSU meldet Korrekturbedarf an

Der Gesetzentwurf hatte bereits nach der Vorstellung der Pläne für Kritik gesorgt. So sprach der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) von der staatlichen Einsetzung einer privaten Meinungspolizei. Maas entgegnete: „Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt. Unser Gesetz bezieht sich ausdrücklich auf strafbare Inhalte.“ Die im Entwurf enthaltenen Regeln für Firmen enthielten keinen neuen Eingriff in die Meinungsfreiheit. „Die Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich aus dem Netz zu entfernen, sobald sie Kenntnis davon haben.“

Die CSU sieht indes noch Klärungsbedarf im Gesetzgebungsverfahren. „Es muss definiert werden, was eigentlich unter dem Begriff „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ zu verstehen ist“, sagte die Vorsitzende des CSU-Netzrates, Dorothee Bär, dem Handelsblatt. „Aktionismus hilft nicht weiter.“

Plattformbetreiber sollten vor allem dazu verpflichtet werden, für alle Nutzer mit wenigen Klicks erreichbare Beschwerdestellen einzurichten, gemeldete Inhalte umgehend transparent und nachvollziehbar zu prüfen und schließlich anhand vom Gesetzgeber vorgegebener Kriterien über eine Löschung zu entscheiden. „Denn was strafrechtlich relevant ist, kann kein Unternehmen festlegen. Das ist Pflicht des Staates“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Präzisierung der Bußgeldvorschriften begrüßte Bär ausdrücklich. Denn es sei weder der Meinungsfreiheit, noch der Wahrheitsfindung, noch dem Schutz einzelner Personen vor Beleidigungen gedient, „dass Plattformanbieter aus Angst vor extrem hohen Bußgeldern einfach alles löschen, was eventuell problematisch sein könnte“, sagte sie. „Proaktives, angstgesteuertes Löschen lehne ich entschieden ab.“

Andererseits zeigen Untersuchungen im Auftrag des Bundesjustizministeriums, dass Online-Plattformen bisher sehr zurückhaltend gegen Problem-Postings vorgegangen sind. Nach einem ersten Test im Sommer 2016 hat die Organisation jugendschutz.net erneut untersucht, wie konsequent strafbare Inhalte gelöscht werden. Laut der aktuellen Studie entfernt Twitter weiterhin gerade einmal 1 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Facebook sind es 39 Prozent (minus 7 Prozentpunkte). YouTube steht demnach mit einer Löschquote von derzeit 90 Prozent mit Abstand am besten da.

„Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Ergebnisse“, erklärte daraufhin Facebook und kündigte zugleich an, diese überprüfen zu wollen. Denn: Laut dem sozialen Netzwerk zeigten andere unabhängige Tests eine deutliche Verbesserung bei der Löschquote.


„Der jetzige rechtliche Rahmen ist völlig ausreichend“

Die Grünen geben zu bedenken, dass Hetze und Beleidigungen im Netz schon seit Jahren ein zunehmendes Problem seien, haben aber Zweifel, ob dafür ein extra Gesetz notwendig ist. „Unser Rechtsstaat hält einen ausreichenden Instrumentenkasten bereit, den wir aber in den digitalen Kontext effektiv übersetzen müssen“, sagte von Notz. „Hier verbreiten sich Inhalte weiter und schneller, Strafverfahren dürfen da nicht einfach eingestellt werden, weil Mittel oder Personal fehlen oder Anbieter schlicht nicht kooperieren.“

Die Fraktion hat deshalb einen eigenen Antrag mit der Überschrift „Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen Hass-Kommentare, Fake News und Missbrauch von Social Bots“ vorgelegt. Konkret geht es darum, erläutert von Notz, milliardenschwere Großanbieter in die Pflicht zu nehmen, „damit strittige Fälle leicht gemeldet, dann sorgfältig geprüft und entweder umgehend gelöscht oder aber wieder hochgestellt werden“.

Daher müssten auch beide Seiten informiert werden und die Möglichkeit zum Widerspruch haben. Für komplexere Fälle hingegen müssten weiterhin Gerichte und nicht Private die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten treffen. „Hier bleibt Maas‘ Entwurf viel zu einseitig, während unser Antrag in einem umfassenden Ansatz das notice and take down-Verfahren verbindlich macht, Staatsanwaltschaften stärkt und nicht zuletzt Medienkompetenz und die Zivilgesellschaft stark macht, damit weiterhin frei, kontrovers aber verantwortlich eine vielfältige digitale Diskurskultur gelebt werden kann.“

Die FDP vertritt die Auffassung, dass die Maas-Pläne eher schaden als helfen. Dieser Gesetzentwurf sei „blanker Populismus“, sagte der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki. „Es ist ziemlich hanebüchen, dass soziale Netzwerke gesetzlich zur Zensur gezwungen werden, während es der Justizminister in den vergangenen dreieinhalb Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat, in seinem Verantwortungsbereich für die notwendigen personellen Kapazitäten zu sorgen.“

Die Verschärfung von Gesetzen bringe letztlich überhaupt nichts, wenn nicht das notwendige Personal vorgehalten werde, um Beleidigungen, Verleumdungen und Hasskommentare effizient verfolgen zu können. „Der jetzige rechtliche Rahmen ist völlig ausreichend“, betonte Kubicki. Maas riet er daher, sich auf seine Kernaufgaben zu besinnen, „statt regelmäßig neue, wirkungslose Gesetze auf den Weg zu bringen“.

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