Klimapolitik Schulze: Bundesregierung plant Sofortprogramm zum Klimaschutz

Mit dem Programm will die Umweltministerin das neue Klimagesetz ergänzen. Die Union drängt derweil auf die umstrittene Erhöhung des CO2-Preises.

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Laut Umweltministerin Svenja Schulze ginge es ihr nicht um eine Verschärfung der Klimaziele, sondern um die Entschärfung der Klimakrise. Quelle: dpa

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hat angekündigt, zum geänderten Klimagesetz in den kommenden Wochen auch ein Sofortprogramm mit Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele vorzulegen. „Wir sind uns in der Regierung einig, dass es auch ein weiteres Sofortprogramm geben wird“, sagte Schulze am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa soll das Kabinett an diesem Mittwoch ergänzend zum neuen Klimagesetz auch einen begleitenden Beschluss zur Umsetzung von verbindlichen Maßnahmen billigen. Um welche Instrumente es sich konkret handeln soll, blieb zunächst unklar.

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andreas Jung (CDU) erklärte, mit dem Koalitionspartner SPD über eine Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe sprechen zu wollen. Das müsse noch in dieser Legislaturperiode gelingen, sagte Jung dem RBB-Inforadio. „Wir müssen jetzt den Preis für 2022 festlegen. Das kann nicht die nächste Regierung machen, dann ist es zu spät.“

Der Vorstoß ist innerhalb der Bundesregierung umstritten. „Wenn der CO2-Preis weiter steigt, wird beispielsweise das Heizen teurer. Was sollen die Mieterinnen und Mieter machen? Umziehen? Weniger heizen und frieren? Das ist im wahrsten Sinne: soziale Kälte“, sagte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz. Der CO2-Preis auf Öl und Gas gilt als eines der wichtigsten Lenkungsinstrumente zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Aktuell berät das Bundeskabinett über ein neues Klimagesetz, das ambitioniertere Klimaziele für die Zeit nach 2030 festschreiben soll, etwa die Pflicht zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Ein großer Kritikpunkt der Opposition an der geplanten Änderung, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in die Wege geleitet wurde, ist ein fehlendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Vorgaben.

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