Korruptionsverdacht Maskenaffäre: Münchner Generalstaatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl gegen Beschuldigten

Der Haftbefehl richtet sich weder gegen Bayerns Ex-Justizminister Alfred Sauter noch gegen den früheren CSU-Politiker Nüßlein. Weitere Details lassen die Ermittler offen.

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Die Maskenaffäre hat die Union in eine Krise gestürzt. Quelle: dpa

In der Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten Haftbefehl erwirkt. In dem Verfahren wird wegen Korruptionsverdachts unter anderem gegen Bayerns Ex-Justizminister Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein ermittelt. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag erläuterte, richtet sich der Haftbefehl aber nicht gegen Sauter oder Nüßlein.

Die drei weiteren Beschuldigten in dem Verfahren sind zwei Geschäftsleute und ein Steuerberater. Weitere Details nannten die Ermittler nicht.

Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Es geht um den Verdacht, dass sich Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter dafür schmieren ließen, dass sie in der Coronakrise Verträge für Atemschutzmasken an die öffentliche Hand vermittelt haben. Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Affäre hat die Unionsparteien in eine tiefe Krise gestürzt. Auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel erhielt eine Provision für ein Maskengeschäft. Er trat inzwischen aus der CDU aus und gab sein Bundestagsmandat zurück. CDU und CSU wollen wegen der Affäre nun die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen.

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