Krankenkassen Gesetz zur Neuregelung der Beiträge beschlossen

Krankenkassenbeiträge: Gesetzliche Neuregelung beschlossen Quelle: dpa

Ab 2019 sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Auf die Arbeitgeber kommen dadurch milliardenschwere Mehrkosten zu.

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Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung werden künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetz der großen Koalition, wonach ab dem 1. Januar die Zusatzbeiträge der Kassen paritätisch finanziert werden sollen. Bisher wird der Zusatzbeitrag, der im Schnitt 1,0 Prozent des Bruttolohns ausmacht, allein von den Beschäftigten gezahlt. Arbeitnehmer und Rentner werden durch diese Änderung um fast sieben Milliarden Euro entlastet. Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen für das Gesetz.

Ab 2020 sollen vermögende Krankenkassen zudem gezwungen werden, über einen Zeitraum von drei Jahren ihre Rücklagen so weit abzubauen, dass sie die Ausgaben eines Monats nicht mehr überschreiten. Mit dem Geld sollen die Beiträge gesenkt oder stabilisiert werden. Freiwillig versicherte Selbstständige müssen durch eine neue Mindestbemessungsgrundlage ab 2019 deutlich geringere Beiträge zahlen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte, die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen profitierten jeden Monat auf ihrer Lohnabrechnung von dem Gesetz, hinzu kämen die Selbstständigen. Insgesamt sehe das Gesetz Entlastungen im Volumen von acht Milliarden Euro vor. Weiteren finanziellen Spielraum gebe es bei den Zusatzbeiträgen, die 2019 im Schnitt um mindestens 0,1 Punkte sinken könnten. "Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto", sagte der CDU-Politiker.

Die Arbeitgeber haben die auf sie zukommenden milliardenschweren Mehrkosten durch die Parität scharf kritisiert. Gewerkschaften und Sozialverbände begrüßen den Schritt hingegen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach sagte, ohne diese Neuerung würden künftige Kostensteigerungen etwa durch die steigende Lebenserwartung oder den technologischen Fortschritt allein den Arbeitnehmern aufgebürdet. Der Beschluss sei daher von historischer Bedeutung.

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