Kühnert fordert: Urteil zur Mietpreisbremse: „Viele weitere Schritte sind nötig“
Kevin Kühnert, SPD-Generalsekretär.
Foto: dpaSPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sieht im aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Mietpreisbremse den Anfang einer Kampagne zugunsten von Mieterinnen und Mietern. „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt und dennoch sind weitere nötig“, sagte Kühnert gegenüber der WirtschaftsWoche. Und kündigte an, die Ampel werde die Mietpreisbremse verlängern. Außerdem müsse man Umgehungsmöglichkeiten zügig schließen, fordert Kühnert.
Der Baupolitiker bezieht sich bei seiner Ankündigung auf ein BGH-Grundsatzurteil Mitte Juli, das die Auskunftsrechte von Mieterinnen und Mietern in Bezug auf die Miete ihrer Vorgänger gestärkt hat.
Ist der Wohnungsmarkt angespannt, greift in Deutschland vielerorts die Mietpreisbremse. Vermieterinnen und Vermieter dürfen hier ihre Miete bei einer Neuvermietung also nur um höchstens zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Weil es aber Ausnahmen gibt und eine neue Mietpartei ihre Preise auch nachprüfen können muss, hat sie das Recht nachzufragen. Bisher war allerdings unklar, wie lange. Im aktuellen Fall wollten Berliner Vermieter nach drei Jahren keine Auskunft mehr geben. Der Bundesgerichtshof hat dem nun widersprochen.
Mieter können demnach bei Verdacht auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig auch zu einem späteren Zeitpunkt Informationen vom Wohnungseigentümer einholen. Erst nach dieser ersten Auskunft beginnt laut Urteil eine dreijährige Frist, nach der keine Auskunft mehr gegeben werden muss. Im konkreten Fall hatten bereits drei Instanzen für die Mieter entschieden, die Vermieter waren daraufhin bis vor den BGH gezogen. Nach der Grundsatzentscheidung können Mieterinnen und Mieter ab jetzt auch später Auskunft einholen und dann auch zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
„Das ist eine wichtige Stärkung des Mieterschutzes in Deutschland. Die Mietpreisbremse wird künftig deutlich lebensnäher genutzt werden können“, kommentiert Kühnert die Entscheidung. Das Gericht habe bei seiner Entscheidung die schwierige Situation vieler Mieter erkannt, „die in neu abgeschlossenen Mietverhältnissen in aller Regel Verstöße gegen die Mietpreisbremse nicht unmittelbar nach Vertragsabschluss geltend machen.“
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