
Die Zahl der Ordnungsrufe im Bundestag hat einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr zugenommen. Wie die „Rheinische Post“ (Samstag) unter Berufung auf das Stenografische Protokoll berichtete, wurden darin 2019 zehn Ordnungsrufe vermerkt. Im Jahr zuvor waren es demnach sechs.
Nach der Geschäftsordnung des Bundestags kann der amtierende Präsident einzelne Abgeordnete zur Ordnung rufen, „wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen“. Weitergehende Maßnahmen wären ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro sowie ein Sitzungsausschluss.
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