Mietenbegrenzung Bundesinnenministerium: Berliner Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

Die geplante Obergrenze für Mietpreiserhöhungen liegt nicht im Kompetenzbereich der Länder, schreibt das BMI. Diese sei vom Bund bereits umfassend geregelt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die rot-rot-grüne Koalition will die Mieten für fünf Jahre einfrieren. Quelle: dpa

Der vom Berliner Senat geplante Mietendeckel verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner.

Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Berliner Morgenpost“ hatte zuerst darüber berichtet.

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein.

Mehr: Die Diskussion um den Berliner Mietendeckel zeigt: Wir stecken inmitten einer Neiddebatte. Ein Gastkommentar.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%