Mit Öffnungsklausel Bundesregierung billigt Grundsteuerreform

Die Bundesregierung hat den Grundsteuer-Entwurf von Finanzminister Olaf Scholz abgesegnet. Er geht nun in die Parlamentsabstimmung. Quelle: dpa

Die Grundsteuerreform hat das Kabinett passiert. Im Parlament ist Finanzminister Olaf Scholz nun auf Stimmen der Opposition angewiesen.

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Die Bundesregierung hat die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wurde im Umlaufverfahren vom Kabinett gebilligt, teilte das Ministerium am Freitag mit. Der Bundestag soll darüber kommende Woche in erster Lesung beraten. „Die gute Nachricht für die Steuerzahler ist, dass sie insgesamt nicht höher belastet werden“, erklärte Scholz. Künftig sollen der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer spielen, die 2018 rund 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen spülte. Eine Öffnungsklausel erlaubt aber jedem der 16 Bundesländer, eigene Regeln aufzustellen.

Im Umlaufverfahren teilten alle Ministerien dem Kanzleramt bis Freitag ihre Zustimmung zu dem Gesetzesvorhaben mit. Für die Verabschiedung ist die Koalition im Bundestag und Bundesrat auch auf Stimmen der FDP und der Grünen angewiesen, da wegen einer Grundgesetzänderung Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich sind.

FDP-Finanzexperte Florian Toncar ließ eine Zustimmung offen. Das Konzept von Scholz sei bürokratisch und werde zu Mietsteigerungen führen, vor allem in Ballungsgebieten, sagte Toncar der Nachrichtenagentur Reuters. „Wenn die Öffnungsklauseln dabei helfen, diese falsche Politik zumindest in Teilen des Landes zu vermeiden, dann gehen sie in die richtige Richtung, und wir werden sie uns ergebnisoffen ansehen.“

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform am Dienstag kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern.
von Christian Ramthun

Die Parteien stehen unter Zeitdruck: Die Reform muss bis Ende des Jahres beschlossen sein. Andernfalls fiele die Grundsteuer im kommenden Jahr weg. Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Regelung wegen veralteter Bemessungswerte für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht setzte für die Reform eine Frist bis Ende 2019. Greifen soll die Neuregelung erst ab 2025. Sie gilt für etwa 36 Millionen Grundstücke und Häuser.

Dem Kabinettsbeschluss vorangegangen waren monatelange Verhandlungen mit den Bundesländern und innerhalb der Koalition. Gezahlt wird die Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern. Sie können die Kosten aber auf ihre Mieter abwälzen. Die genaue Höhe der Grundsteuer wird von den Kommunen über sogenannte Hebesätze festgelegt.

Die Reform dürfte allein in den Finanzämtern Personalkosten von über einer halben Milliarde Euro verursachen. Aus dem am Freitag verbreiteten Gesetzentwurf geht hervor, dass über Jahre etwa 2200 Beamte mit der Neuberechnung der Grundstückswerte befasst sein werden. Die Personalkosten dafür und an anderer Stelle werden auf 538 Millionen Euro beziffert.

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