Neue Diäten Die stille Gehaltserhöhung für Abgeordnete

Der Bundestag beschließt, dass die Erhöhung der Diäten an die Lohnentwicklung gekoppelt bleibt. Eigentlich keine große Sache, doch die Abgeordneten wollen über ihr Geld nicht mehr sprechen. Das ist mehr als ungeschickt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Diätenerhöhung: Der Bundestag und die stille Gehaltserhöhung Quelle: Reuters

Berlin Top 20, abschließende Beratung ohne Aussprache – so steht es auf der Tagesordnung für die Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch. Hier findet sich der „Zusatzpunkt 5a“, bei dem es um das Anpassungsverfahre“ für das Abgeordnetengesetzes geht. Doch für die Abgeordneten hat dieser verschwurbelt klingenden Tagesordnungspunkt eine große Bedeutung: Dahinter steckt die Anhebung der Diäten, der Lohn der gewählten Volksvertreter.

Die Abgeordnetenentschädigung soll auch weiterhin automatisch angepasst werden, so wie es in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen wurde. Einen entsprechenden Antrag haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP eingebracht.
Zunächst ist daran nichts Verwerfliches zu erkennen. Nach der geltenden Regelung, die nun verlängert werden soll, werden jeweils zur Mitte des Jahres die Diäten entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Will ein neu gewählter Bundestag den Automatismus auch für die neue Wahlperiode beibehalten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.

Erstmals angewendet wurde die automatische Diätenerhöhung zum 1. Juli 2016. Zuvor musste der Bundestagspräsident regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode dem Plenum vorschlagen, wie sich die Bezüge in den kommenden vier Jahren entwickeln sollen. Die Bevölkerung wertete dies oft als Selbstbedienungsmentalität. Ausweg sollte der Automatismus sein, mit dem die Verhandlungen über die Abgeordnetendiäten überflüssig wurden.

Dennoch sorgt dieser Vorgang nun für Aufregung. Vor allem der Bund der Steuerzahler (BdSt) reagierte mit scharfer Kritik auf den Umstand, dass die Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung ohne öffentliche Diskussion beschlossen werden soll. Von einer „heimlichen Diätenerhöhung“ ist hier die Rede. „Jede Diätenerhöhung muss öffentlich und transparent im Bundestag debattiert werden“, forderte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Wieder einmal wollen sich die Abgeordneten klammheimlich höhere Diäten gönnen, ohne dass die Bürger davon etwas erfahren sollen.“ Auch den Diätenautomatismus an sich lehnt der Bund der Steuerzahler allerdings ab.

Tatsächlich ist es mehr als ungeschickt, dass sich der Tagesordnungspunkt so liest, als solle der Vorgang möglichst unbemerkt durchgewinkt werden. Denn die Wörter Diäten oder Abgeordnetenentschädigung tauchen gar nicht auf. Auch eine öffentliche Aussprache hätte nicht geschadet in einer Zeit, da die Politik unfähig erscheint, zügig eine Regierung zu bilden. Auch die Tatsache, dass der Bundestag mit 709 Parlamentariern der größte und teuerste aller Zeiten ist, hätte in der Debatte sicherlich thematisiert werden können, um zu bekräftigen, dass die hier dringend erforderlichen Reformen des Wahlrechts nun auch angegangen werden.

Derzeit beträgt die Abgeordnetenentschädigung 9500 Euro pro Monat. Das orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Problematischer sind die Summen, die für die Altersvorsorge hinzukommen. Hier lohnt der Blick nach Nordrhein-Westfalen. Nach einer Reform im Jahr 2005 müssen die Landtagsabgeordneten ihre Diäten selbst versteuern und zur eigenen Vorsorge fürs Alter verwenden. Ein undurchsichtiges Geflecht aus Aufwandsentschädigungen, Pauschalen und Altersgeld gibt es hier nicht mehr.

Eine Rechtfertigung der Abgeordneten im Bundestag und ein Ausblick auf mögliche Reformschritte hätten also sicherlich nicht geschadet.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%