Nitrat im Grundwasser Ein Urteil mit ungewissen Auswirkungen

Nitrat im Grundwasser: Was bedeutet das Urteil des EuGH? Quelle: dpa

Wieder eine Schlappe für Deutschland wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht – diesmal betrifft es Nitrate im Grundwasser. Müssen Bauern nun das Düngen mit Gülle noch weiter einschränken?

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Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung über Jahre zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat. Das Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg. Hauptverantwortlich für die hohe Nitratbelastung ist die von den Landwirten ausgebrachte Gülle. Daneben haben auch stickstoffhaltige Mineraldünger ihren Anteil. Ein Übermaß schadet der Umwelt und birgt Gesundheitsrisiken für Menschen.

Nach Einschätzungen aus der Düngemittelbranche könnte das Urteil dazu führen, dass Landwirte den Einsatz von Mineraldünger reduzieren. Zu den größten Anbietern in Deutschland zählen das russische Unternehmen Eurochem sowie die norwegische Yara. Der Kasseler MDax-Konzern K+S ist dagegen nicht betroffen – K+S stellt keinen stickstoffhaltigen, sondern kalihaltigen Dünger her.

Welche Konsequenzen das Urteil letztlich hat, bleibt zunächst offen. Die Bundesregierung hat die Regeln für das Düngen 2017 nachgeschärft, um die Nitratbelastung zu reduzieren. So gilt inzwischen eine neue Düngeverordnung – danach ist zum Beispiel die Ausbringung von Nitrat in den Wintermonaten nicht gestattet. Ob dies ausreicht, um die Gewässer sauberer zu halten, ist aber unklar.

Seit Jahren hat Deutschland Ärger mit der EU, weil im Grundwasser zu viel Nitrat gemessen wird. Jetzt wurde Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt – wegen Untätigkeit.

Eine am 18. Juni veröffentlichte Expertise im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), verfasst von dem Kieler Professoren Friedhelm Taube, kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen – und Bauern, die sich an wissenschaftliche Standards hielten, abstrafe. Taube, der zum ökologischen Landbau forscht, schreibt, im 1. Quartal 2018 habe das neue Düngerecht „keine nennenswerte Reduzierung der Stickstoff-Überdüngung und damit von Nitrat-Einträgen ins Grundwasser“ erzielt. Hauptgrund dafür sei die „weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen“.

Schon im Entstehungsprozess des neuen Düngerechts habe sich deutlich gezeigt, „dass die von EU-Kommission erwartete Verringerung stofflicher Belastungen zu Erreichung der Ziele der EU-Nitrat-Richtlinie und EU-WRRL nicht eintreten wird, weder eine Trendumkehr, erst recht keine absolute Zielerreichung“. Das Vorgehen bestrafe die „guten landwirtschaftlichen Betriebe, die sich in großer Anzahl an die Regeln der wissenschaftlichen basierten guten fachlichen Praxis halten und legalisiert solche, die diese bisher schon verletzten“. Außerdem bemängelt Taube eine „wirkungslose Vollzugsarchitektur“ – sprich Verstöße gegen die neue Verordnung würden nur begrenzt kontrolliert und sanktioniert.

Beim Deutschen Bauernverband sieht man das naturgemäß anders. „Einige der Schlussfolgerungen von Herrn Taube können wir nicht nachvollziehen, beispielsweise die von ihm bemängelten Vollzugsdefizite“, sagt Generalsekretär Bernhard Krüsken. Landwirte müssten mittlerweile detailliert und transparent Ihre Düngekalkulation auflisten, sodass Behördenmitarbeiter vom Schreibtisch aus diese überwachen könnten. „Die Landwirte setzen das seit vergangenem Jahr um – das bringt große Einschnitte für sie mit sich.“

Eine weitere Verschärfung der Düngeregeln hält Krüsken nicht für notwendig. „Das würde keine weitere Verbesserung der Gewässerqualität bringen und wäre auch fachlich nicht begründbar.“ Ob eine weitere Verschärfung ansteht, ist offen. „Das Urteil ist tatsächlich Vergangenheitsbewältigung, eine ausführliche Auseinandersetzung mit der alten Düngemittelverordnung vor 2017“, sagt Generalsekretär Krüsken.

In der Tat: Die EU-Kommission hatte 2016 geklagt, weil Deutschland aus ihrer Sicht über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung vorgegangen war und damit gegen EU-Recht verstoßen hat. Die Klage bezog sich auf den deutschen Nitratbericht von 2012. Er machte deutlich, dass sich die Qualität des Grundwassers in Deutschland tendenziell verschlechterte – die EU-Nitrat-Richtlinie und die Wasserrahmenrichtlinie schreiben allerdings vor, dass die Nitrat-Belastung reduziert werden solle. Schon 2014 hatte die Kommission die Bundesregierung abgemahnt.

Die obersten EU-Richter stellten fest, dass die Rügen der EU-Kommission berechtigt seien. Die Bundesrepublik habe gegen die maßgebliche EU-Richtlinie verstoßen. Auch als klar geworden sei, dass ihr Aktionsprogramm nicht ausreiche, habe die Bundesregierung nicht genügend zusätzliche Maßnahmen getroffen. Deutschland wurden zunächst die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Kommission könnte in einem nächsten Schritt Strafzahlungen erstreiten, falls sich die Lage nicht bessert.

Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Doch wenn zu viel gedüngt wird, sammeln sich Rückstände im Grundwasser sowie in Bächen, Flüssen und im Meer an. Aus Nitrat entsteht durch chemische Prozesse Nitrit, das für Menschen schädlich sein kann. Bei der Trinkwasseraufbereitung muss Nitrat teils umständlich aus dem Grundwasser herausgefiltert werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Auch die Bundesregierung räumt noch in einem Bericht von 2016 ein, dass an 28 Prozent der Grundwasser-Messstellen die EU-Grenzwerte überschritten werden.

Nach langem Hin und Her verschärfte die Bundesregierung 2017 die Düngeregeln für Bauern. Dazu zählen Stickstoff-Obergrenzen, längere Zeiten mit Düngeverboten und größere Abstände zu Gewässern.

Das Argument der Bundesregierung, dass sich die Lage mit den neuen Düngeregeln verändert habe, ließ der EuGH aber nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung sei die Lage zum Zeitpunkt der Klage zu beurteilen. Grundlage des Spruchs ist demnach die Düngeverordnung in der Fassung von 2012. Deshalb sind die Folgen des Urteils auch zunächst schwer zu beurteilen.

Die kommunalen Wasserwerke in Deutschland erhofften sich von dem Urteil eigentlich klare Ansagen, ob die neuen deutschen Düngeregeln ausreichen. Sei dies nicht der Fall, müsse Berlin nachlegen, sagte der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Karsten Specht, der Deutschen Presse-Agentur. „Nur so können wir unsere Trinkwasserressourcen schützen“, sagte Specht.

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