
„Deutschland den Deutschen“, „Rückkehrpflicht der Ausländer“ und der „8. Mai 1945 als Tag der Niederlage“ – das Parteiprogramm der NPD ist ausländerfeindlich, völkisch und jeder einzelne Absatz braun. Die Verfassungsrichter werden ab Dienstag einmal mehr darüber diskutieren, ob die Partei verboten werden soll.
Der erste Versuch war 2003 gescheitert, da Männer des Verfassungsschutzes in der NPD-Führungsriege waren - und das Verfahren damit ungültig. Ein Risiko, das angeblich nicht mehr besteht. 2013 reichte der Bundesrat seine Klageschrift ein, diesmal soll es klappen.
Viel wichtiger als die Symbolkraft eines Verbots ist ein pragmatischer Grund: Der organisierte Rechtsextremismus der NPD bekommt dann kein Geld mehr vom Staat. Im vergangenen Jahr erhielt die NPD 1,3 Millionen Euro an Steuergeldern. Das Parteiengesetz sichert der NPD diese Unterstützung zu.
Das lange Ringen um ein Verbot der NPD
Die Karlsruher Richter stellen das erste Verbotsverfahren gegen die NPD ein. Grund sind zahlreiche Verbindungsleute (V-Männer) des Verfassungsschutzes in NPD-Führungsgremien. Das Verbot hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Anfang 2001 unter dem Eindruck zunehmender Gewalt rechtsextremer Täter beantragt.
Eine Hetzjagd von Jugendlichen auf acht Inder in der sächsischen Stadt Mügeln belebt die Debatte um ein NPD-Verbot neu. Der Vorstoß des damaligen SPD-Chefs Kurt Beck, ein neues Verfahren prüfen zu lassen, stößt in anderen Parteien aber auf Skepsis.
Die SPD-Innenminister kommen zu dem Schluss, vor einem NPD-Verbot müssten zunächst nachrichtendienstliche Zugänge „abgeschaltet“ und dann erneut Erkenntnisse über die Partei gesammelt werden. Die Union lehnt einen neuen Anlauf weiter ab.
Die Innenminister der Länder beschließen, wieder systematisch Beweise gegen die rechtsextreme Partei zu sammeln und auf V-Leute in der NPD-Führung zu verzichten.
Die NPD will beim Verfassungsgericht ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Ihre Argumentation: Die Partei werde durch die Behauptung, sie sei verfassungswidrig, in ihren Rechten verletzt. Die Richter weisen den Vorstoß im März 2013 ab.
Der Bundesrat beschließt, ein neues Verbotsverfahren einzuleiten. Nur Hessen enthält sich.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung verzichtet darauf, sich dem Antrag der Länder anzuschließen. Im April stimmt auch der Bundestag gegen einen eigenen Verbotsantrag.
Die Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz hat die Beweismittel zusammengetragen und den Verbotsantrag fertiggestellt, wie Baden-Württembergs Innenministerium mitteilt.
Der Bundesrat reicht den Verbotsantrag ein.
Die Länder legen vom Verfassungsgericht angeforderte neue Beweise zur Abschaltung von Geheimdienstinformanten vor.
Der Bundesrat reicht weitere Beweisunterlagen ein, die unter anderem belegen sollen, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber vorgehe.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab dem 1. März drei Tage lang über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Dabei prüfen die Karlsruher Richter auf Antrag des Bundesrats, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei nach den strengen Maßgaben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.
Es ist grotesk, dass eine multikulturelle Gesellschaft eine Partei finanziert, die ebenjene vernichten will. In Deutschland haben rund 20 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Der Anteil an Erwerbstätigen unter ihnen ist in etwa genau so hoch wie in der gesamten Gesellschaft, wie der letzte Mikrozensus zeigt. Als Steuerzahler und Konsumenten füllen alte und neue Deutsche die Staatskassen gleichermaßen. Und genau aus diesen Kassen bekommt die rechtsextreme Partei ihr Geld.
Nun ist es wahrlich nicht verboten, die Hand zu beißen, die einen füttert. Und es ist auch bei anderen Parteien so: Eine Gesellschaft muss damit leben, Parteien zu finanzieren, mit deren Positionen sie nicht übereinstimmt. Doch bei der NPD ist es etwas anderes. Hier geht es nicht gegen Atomkraft, hohe Steuern oder den Mindestlohn. Hier geht es gegen Menschen, um Stigmatisierung und um die „Rückführung“ knapp eines Fünftels der Deutschen.