Recht und Corona „Der Verfassung ist allerhand zugemutet worden“

Seite 2/2

„Die 800-Quadratmeter-Regel konnte nicht gutgehen“

Aber entspricht das dem Gleichheitsgrundsatz? Der eine darf seine berufliche Tätigkeit ausüben, der andere nicht.
Es kommt auf die Vergleichbarkeit an: Man könnte zu Recht fragen, wieso darf ein Baumarkt auf machen, aber ein Möbelladen nicht? Oder ein Bekleidungsgeschäft. Die Gesundheitsrisiken scheinen vergleichbar. Da bin ich mir auch ziemlich sicher, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren noch Rechtsprechungen dazu bekommen. Das hat man ja auch bei der 800-Quadratmeter-Geschichte schon deutlich gesehen.

Sie sprechen die umstrittene Entscheidung an, Geschäften mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche die Öffnung zu erlauben, während größere zunächst geschlossen bleiben mussten.
Die erste Regelung, dass Handelsflächen unter 800 Quadratmeter öffnen dürfen und alle anderen nicht, war offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt. Das konnte nicht gutgehen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und auch die Hamburger Richter haben sie ja auch umgehend gekippt.
Der Staat hat, was wir die Einschätzungsprärogative nennen. Der Staat ist kein Virologe, der alles genau wissenschaftlich nachweisen muss. Da kann es natürlich passieren, dass sich Entscheidungen im Nachhinein als falsch herausstellen. Weil man vieles, das muss man fairerweise sagen, im Augenblick auch gar nicht weiß. Aber der Rechtsstaat kann es auch aushalten, dass Verwaltungen mal Entscheidungen treffen, die grundrechtswidrig sind. Weil da sofort der Rechtschutz eingreift. Das hat ja geklappt.

Ist unser Grundgesetz für die derzeitige Lage gewappnet?
Das Grundgesetz enthält alle Instrumente, sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht, die wir brauchen, um mit so einer Situation umzugehen. Was uns aber fehlt, ist einerseits ein hinreichendes gesetzliches Regelwerk. Und was uns auch fehlt, sind Erfahrungen, wie man auf einer Verfahrensebene damit umgeht. Verfügen unsere Gerichte über eine hinreichende Praxis, mit solchen Situationen umzugehen?

Was ist ihr Urteil?
Für mich war in der Beobachtung sehr interessant, dass Gerichtsentscheidungen am schnellsten und sichersten waren bei der Frage, wann Versammlungen wieder zulässig sind. Das ist nicht überraschend. Die Gerichte haben eine Praxis, Eilentscheidungen zum Thema Demonstrationen zu fällen. Das können sie. Die Gerichte sind aber nicht gewohnt, Eilentscheidungen zu treffen, wenn es um Gottesdienstuntersagungen geht oder um Betriebsschließungen. Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass sie da immer gesagt haben, es wird schon passen, was der Staat da macht, und den Rest schauen wir uns später an.

Erwarten Sie viele Klagen?
Da wird es eine ganze Reihe von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen geben. Davon bin ich überzeugt. Die Frage ist nur, wer klagt warum und mit welchem Ziel. Viele werden sich natürlich fragen, ob sie Entschädigung bekommen können. Das ist schwierig.

Weshalb?
Da sind wird in Deutschland etwas restriktiver. Man bekommt normalerweise keine Entschädigung, wenn es um Gesetze und Verordnungen geht. Echten Entschädigungsklagen, also Amtshaftungsklagen schreibe ich keine besonders hohe Chancen zu. Aber viele werden klagen, weil sie beim nächsten Mal gewappnet sein wollen. Die nächste Krise kommt bestimmt, die nächste Corona-Welle ja vielleicht auch. Selbst wenn wir Corona irgendwann besiegt haben, kommt wahrscheinlich das nächste Virus. Da möchte man geklärt haben, was der Staat darf. Daran werden die Gerichte arbeiten.

Mehr zum Thema
In der Coronakrise erleben staatliche Eingriffe in die Wirtschaft eine Renaissance. Wie viel Politik benötigt die Wirtschaft? Eine Frage, die Ökonomen seit Langem beschäftigt – und entzweit. Einen Überblick über die wichtigsten Denkschulen und ihre Argumente bekommen Sie hier.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%