Rechtliche Unklarheiten Streit um Familiengeld – Bayrische Behörden sollen Bund ignorieren

Sozialhilfeempfänger müssen laut Bundesregierung das Familiengeld auf ihre Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Bayern sieht das anders – und erteilt nun eine klare Anweisung.

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Der bayrische Ministerpräsident geht auf Konfrontationskurs mit dem Bundessozialministerium. Quelle: dpa

München Die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fährt im Streit mit dem Bund um das bayerische Familiengeld eine harte Linie: Das Sozialministerium in München hat das Zentrum „Bayern Familie und Soziales“ in Bayreuth angewiesen, das Familiengeld in jedem Fall an sämtliche Antragsteller auszuzahlen – auch dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit bei Hartz-IV-Empfängern auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen.

„Familiengeld wird auch dann an die Antragsteller ausgezahlt, wenn Rechtswahrungsanzeigen der Jobcenter gestellt werden“, heißt es.

Der rechtliche Hintergrund: Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen.

Das soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können. Auf diesen Sachverhalt hatte das Bundessozialministerium vergangene Woche ausdrücklich hingewiesen.

Die Staatsregierung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmeregeln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechnet werden, die dem Erziehungsgeld ähneln, argumentiert das Münchner Sozialministerium in einem Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagentur und das Bundessozialministerium ging. Und außerdem müssten zusätzliche Leistungen nicht auf Hartz IV angerechnet werden, wenn diese einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen.

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