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RechtsextremismusVerfassungsschutz Baden-Württemberg stuft AfD als Verdachtsobjekt ein

Der Inlandsgeheimdienst hat nun beim gesamten Landesverband der Partei erweiterte Befugnisse. Bislang galt das nur für Teile der AfD in dem Bundesland. 14.07.2022 - 10:40 Uhr

Der baden-württembergische Innenminister.

Foto: dpa

Der baden-württembergische Verfassungsschutz hat die AfD als Verdachtsobjekt eingestuft. Das verkündete Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Donnerstag in Stuttgart bei der Vorlage des Verfassungsschutzberichts für 2021. Damit folgt der Geheimdienst in Baden-Württemberg dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Bislang wurden im Südwesten lediglich die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative und der rechtsnationale „Flügel“ der Partei nachrichtendienstlich beobachtet.

Die Landesverbände der AfD werden von den jeweiligen Landesbehörden unterschiedlich beurteilt. Beispielsweise wird die Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Die AfD als Gesamtpartei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im März eine Klage der AfD gegen diese Einstufung zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, hatte das Gericht argumentiert. Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung eingelegt.

„Verdachtsfall“ ist eine Arbeitskategorie der Verfassungsschutzbehörden, die je nach Bundesland eine unterschiedliche Bedeutung haben kann. Die Südwest-Behörde sieht damit „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD Baden-Württemberg.

Unter strengen Voraussetzungen kann der Inlandsgeheimdienst in solchen Fällen Mitglieder observieren oder andere nachrichtendienstliche Mittel oder Informanten anwerben. Ziel ist herauszufinden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und die Gruppierung möglicherweise als erwiesen extremistisch eingestuft werden kann.

dpa
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