Solidaritätszuschlag Koalitionsspitzen einig über Teil-Abschaffung des Soli

Für lediglich 90 Prozent der Steuerzahler soll der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden. Die Abschaffung soll erst im Jahr 2021 greifen.

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Die Entlastung der Beschäftigten wird auf 10 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Quelle: dpa

Berlin Die Spitzen der Koalitionsfraktionen halten nach längerem Streit doch an der Abschaffung des Solidaritätszuschlags für lediglich 90 Prozent der Steuerzahler fest. Dieser Schritt solle ab dem Jahr 2021 greifen, wie aus einem Beschluss der Spitzen der Fraktionen von Union und SPD vom Freitag hervorgeht.

Die Beschäftigten sollen damit um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Damit bekräftigt das Regierungsbündnis ein Vorhaben aus seinem Koalitionsvertrag. In den vergangenen Monaten hatte es allerdings Streit darum gegeben, weil Teile der Union eine Komplettabschaffung des Soli gefordert hatten.

Wie im Koalitionsvertrag ist nun erneut von einem „ersten Schritt“ die Rede. Weiter sollen bei der Besteuerung die Effekte der sogenannten Kalten Progression auch in Zukunft ausgeglichen werden, die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise mindert. 

Die Pläne sind Teil eines wirtschaftspolitischen Beschlusses, in dem sich die Fraktionsspitzen auch zu den Klimazielen, zur Milliardeninvestitionen unter anderem in den Verkehrssektor und zur Einwanderung von Fachkräften bekennen. In ausgewählten Modellländern solle deren gezielte Anwerbung intensiviert werden.

Mehr: Statt einer Steuerreform bringt die GroKo beim Soli nur einen verfassungsrechtlichen fragwürdigen Kompromiss zustande. Für mehr fehlt die Kraft.

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