Steuern und Sozialpolitik Notfallpläne für harten Brexit beschlossen

Der Bundestag bereitet sich auf einen harten Brexit vor. Quelle: dpa

Der Bundestag hat mehrere Gesetze und Regelungen beschlossen, die für den Fall eines No-Deal-Brexits für Rechtssicherheit sorgen sollen. Dabei geht es auch um britische Rentner in Deutschland.

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Mit einer Reihe von steuerlichen und sozialpolitischen Notfallmaßnahmen bereitet sich Deutschland auf einen ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens vor. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend zwei Gesetze, die unter anderem steuerliche Übergangsregelungen vorsehen und für Rechtssicherheit an den Finanzmärkten sorgen sollen - auch im Fall eines harten Brexits.

Ferner beschlossen die Abgeordneten zahlreiche Einzelregelungen zu den unterschiedlichen Sozialsystemen: So sollen etwa finanzielle Nachteile für britische Rentner in Deutschland ebenso vermieden werden wie Einschränkungen für deutsche Bafög-Empfänger in England, Schottland, Wales und Nordirland. „Damit regeln wir nicht alles (...) aber wir regeln das Nötigste“, erklärte die CDU-Abgeordnete Antje Lezius.

Die Opposition kritisierte allerdings, zu viele Fragen seien offen geblieben. So bemängelte Jutta Krellmann von der Linken etwa Schutzlücken beim Kindergeld und bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den Worten des FDP-Parlamentariers Carlo Cronenberg ist auch unklar, ob Briten in Deutschland einen Aufenthaltstitel erhalten können, wenn sie auf Hartz IV oder Grundsicherung angewiesen sind.

Mit dem Gesetzespaket wird ferner der Kündigungsschutz für hochbezahlte Top-Banker gelockert, um Londoner Banken einen Umzug nach Deutschland schmackhaft zu machen. Unabhängig von den strengen deutschen Kündigungsschutz-Regeln wird es den Instituten so erleichtert, sich von Führungskräften mit einem Monatseinkommen von mehr als 19.500 Euro zu trennen.

Entwarnung gab es für Urlauber: Auch bei einem ungeregelten Brexit soll der Flugverkehr in Europa weitgehend intakt bleiben und Sicherheitsstandards gewahrt werden. Beides muss noch formal vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament bestätigt werden. Am Freitag einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments darauf, dass Sicherheitszertifikate für Luftfahrtgerät, die Gesellschaften in Großbritannien ausgestellt wurden, auch nach einem ungeregelten Brexit für neun Monate weiter gelten. Das biete genug Zeit, die Bescheinigungen bei der europäischen Luftfahrtbehörde EASA zu erneuern - dann unter Berücksichtigung des neuen Status Großbritanniens als Drittstaat, teilte der Rat der EU-Staaten am Freitag mit.

Zuvor hatten sich Vertreter der EU-Staaten und des Parlaments bereits auf befristete Maßnahmen geeinigt, die Flugausfälle nach einem ungeregelten Brexit vermeiden sollen. Die Regelung soll nach Angaben des Rats sicherstellen, dass Fluggesellschaften mit britischer Lizenz für bis zu sieben Monate Verbindungen zwischen Großbritannien und den übrigen 27 EU-Staaten aufrecht erhalten können. Eigentlich dürfen in der EU nur Airlines fliegen, die mehrheitlich im Besitz von Eigentümern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind. Der Notfallplan räumt den Gesellschaften jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten ein, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

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