Steuern Kampf gegen die Steuertrickser

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Zersplittertes Europa

Welche Promis schon verurteilt wurden
900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro. Quelle: ap
970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt. Quelle: dpa
1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft. Quelle: dapd
1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte. Quelle: dapd
22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg. Quelle: dpa
203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds. Quelle: obs

Selbst auf seinen britischen Amtskollegen Osborne kann sich Schäuble nicht wirklich verlassen, obwohl beide Finanzminister die G20-Initiative gegen unfairen Steuerwettbewerb ins Leben gerufen haben. Das Vereinigte Königreich hat nämlich seine eigenen Steuerparadiese. Nicht nur die Britischen Jungferninseln in der Karibik, auch die Kanalinseln Jersey und Guernsey werben mit ihrer „Tax Neutrality“; steuerfreie Stiftungen („Trusts“) sind eine Inselspezialität. So viel Geld haben Jersey und Guernsey angezogen, dass sie auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008 satte 300 Milliarden Pfund als Liquiditätshilfe in die Londoner City pumpten und diese vor einen Kollaps bewahrten. Das wird auch ein Finanzminister Osborne nicht vergessen.

Europa war, ist und bleibt steuerpolitisch zersplittert. Auch nach einem halben Jahrhundert EWG, EG und EU gibt es zwischen den mittlerweile 27 Mitgliedstaaten 280 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), stellt EU-Generaldirektor Zourek frustriert fest. Selbst der Versuch, wenigstens eine gemeinsame Bemessungsgrundlage zur Besteuerung von Unternehmen (GKKB) zu finden, lief im vorigen Jahr ins Leere. Zourek: „Der Beifall war enden wollend.“ Auch die Deutschen hielten sich mit Applaus zurück – sie mögen nämlich nicht auf ihr Unikum der Gewerbesteuer verzichten.

Den Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb müssen die Länder am Ende mit nationalen Mitteln führen. Die Bundesregierung hat 2008 beispielsweise die Zinsschranke und die Besteuerung von Funktionsverlagerungen eingeführt, um Gewinnverschiebungen ins Ausland zu unterbinden. Der Erfolg ist begrenzt. Findige Konzerne sind damit kaum zu packen. Selbst Paragraf 42 Abgabenordnung, der sich gegen ausschließlich steuerlich motivierte Firmenkonstruktionen richtet, ist auf internationaler Ebene so zahnlos, dass er gar keine Anwendung findet, kritisiert Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft. Das Problem seien vor allem ausländische Unternehmen, erläutert Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft, deren Mutterländer unfaire Steuerpraktiken tolerierten.

Welche Strafen Steuertricksern drohen

Dagegen will Bundesfinanzminister Schäuble nun vorgehen, indem er alle 90 Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern korrigiert. Ursprünglich sollten sie eine zweifache Belastung von international aktiven Unternehmen verhindern. „Jetzt muss es darum gehen, eine doppelte Nichtbesteuerung zu verhindern“, sagt Schäuble. Dabei findet eine kleine Revolution statt. Bisher gilt das Freistellungsprinzip, wonach Deutschland auf sein Besteuerungsrecht verzichtet, wenn ein Unternehmen Gewinne bereits im Ausland versteuert. Angesichts von Ministeuersätzen anderer Länder geht das Bundesfinanzministerium nun zur Hinzurechnungsmethode über: Steuerzahlungen im Ausland werden vom deutschen Fiskus zwar anerkannt, Unternehmen müssen aber den Differenzbetrag bis zum hiesigen Steuersatz nachzahlen.

Gegen clevere Unternehmen wie Google, die in Deutschland gar keine Betriebsstätte unterhalten, oder Starbucks, die ihre Gewinne mittels hoher Lizenzgebühren kleinrechnen, hilft aber auch kein DBA.

Gegen solche Steuersünder helfe nur Transparenz und öffentlicher Druck, sagt der grüne Bundestagsabgeordnete Thomas Gambke und fordert: „Jedes Unternehmen muss offenlegen, wo und wie viel Steuern es zahlt. So wird sichtbar, welche Unternehmen Geld in Steueroasen parken.“ Dann könnte sich die Öffentlichkeit empören – wie in Großbritannien, wo Starbucks nach einem Sturm der Entrüstung Steuern nachzahlte. Auch der FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing setzt auf die Kraft von Moral und Anstand und empfiehlt das Ideal des „ehrbaren Kaufmanns“ für alle Unternehmen.

Und was plant die OECD? Nicht viel, weiß deren Steuerabteilungsleiter Achim Pross schon vor Abschluss der BEPS-Gespräche. „Im Juni wird es keine klare Lösung mit einer Formel geben.“ Als Ziel gibt Pross an: die öffentliche Debatte. Das klingt wie – Hauptsache, wir haben darüber geredet.

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