Steuerrecht Russlandkonflikt: Unternehmen dürfen Verluste nach deutschem Steuerrecht nicht abschreiben

Quelle: dpa

Deutsche Konzerne, die wegen dem Ukrainekrieg Milliarden Euro an Forderungen und Beteiligungswerten verlieren, dürfen die Verluste nach deutschem Steuerrecht nicht abschreiben. Was Wirtschaftsverbände nun fordern.

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Deutsche Konzerne, die wegen des russischen Angriffskriegs und Sanktionen Milliarden Euro an Forderungen und Beteiligungswerten in Russland und der Ukraine verlieren, dürfen die Verluste nach deutschem Steuerrecht nicht abschreiben. Das teilte das Bundesfinanzministerium gegenüber der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit. Verluste bei Tochtergesellschaften in Russland und der Ukraine würden sich „bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer der inländischen (Mutter-)Gesellschaft nicht einkommensmindernd auswirken“, schreibt das Bundesfinanzministerium. Zur Erklärung verweist das Ministerium darauf, dass umgekehrt auch Gewinne aus der Veräußerung einer russischen oder ukrainischen Beteiligung außer Acht blieben.

Damit dürfen viele Gesellschaften wie Obi, SAP oder Henkel, die ihr Russlandgeschäft aufgeben, ihre dabei entstehenden Verluste nicht beim Finanzamt geltend machen. Nun fordern Wirtschaftsverbände eine Ausnahmeregelung.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI), dem zahlreiche besonders vom Krieg betroffene Unternehmen wie BASF und Bayer angehören, plädiert wegen des Russland-Ukraine-Krieges für eine „Force Majeure-Regelung im Steuerrecht“, insbesondere für eine temporäre Verlustverrechnungsmöglichkeit und Abschreibungen von Forderungen und Wertminderungen.

Deutsche Unternehmen müssen Milliarden Euro an Forderungen und Beteiligungen in Russland und der Ukraine abschreiben. Doch der deutsche Fiskus zögert bisher, die Verluste bei Konzernen anzuerkennen.
von Christian Ramthun

Unterstützung für eine Sonderregelung signalisiert der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Markus Herbrand gegenüber der WirtschaftsWoche: „Wir müssen dafür sorgen, dass unser Steuerrecht nicht nur in Schönwetterzeiten passt, sondern auch in Zeiten eskalierender Konflikte.“ Der Staat dürfe sich hier „keinen schlanken Fuß machen“, sagt der CDU-Steuerexperte Fritz Güntzler und fordert eine Reaktion der Bundesregierung: „Finale Verluste durch Enteignungen oder staatliche Sanktionen müssen steuerlich berücksichtigt werden.“

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