Tariftreuegesetz: Bas bringt Tariftreuegesetz auf den Weg
Die Bundesregierung will die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von tariflichen Mindestarbeitsbedingungen knüpfen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas brachte am Dienstag den entsprechenden Entwurf eines Tariftreuegesetzes auf den Weg. „Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen vergeben werden, wenn sie tarifliche Standards gewährleisten“, erklärte die SPD-Politikerin. Damit sende die Regierung ein starkes Signal, dass mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitierten.
Dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf zufolge müssen Arbeitgeber ab einem Auftragswert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Für Start-ups bei der Ausführung innovativer Lösungen soll ein Wert von 100.000 Euro gelten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Eine neue Prüfstelle Bundestariftreue soll die Einhaltung der Vorgaben überprüfen. Die Tariftreue soll sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld beziehen.
Bas verwies auf den 500-Milliarden-Euro-Sonderetat für Infrastruktur und Klimaneutralität. „Wir nehmen jetzt viel Geld in die Hand, um das Land nach vorne zu bringen“, sagte sie. Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern und Schulen würden viele öffentliche Aufträge vergeben.
„Damit ist klar: Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.“ Durch höhere Löhne werde die Binnennachfrage in außenpolitisch schwierigen Zeiten gestärkt.
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