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TicketsteuerWird Fliegen ab Mai teurer?

Die Bundesregierung muss Milliardenlöcher stopfen. Deshalb soll eine höhere Ticketsteuer mehr Einnahmen bringen. Das kann Folgen für Flugreisende haben. 08.01.2024 - 16:14 Uhr Quelle: dpa

Wer ab Mai fliegt, muss vielleicht mehr Geld zahlen.

Foto: dpa

Fluggäste müssen sich ab Mai auf höhere Ticketpreise einstellen. Grund ist eine Erhöhung der Ticketsteuer, die für alle Passagiere anfällt, die von deutschen Flughäfen abheben. Die Anhebung ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher im Haushalt stopfen will. Das Kabinett brachte sie auf den Weg, als nächstes ist der Bundestag am Zug.

Konkret soll die Ticketsteuer ab dem 1. Mai um fast ein Fünftel steigen. Je nach Flugdistanz beträgt sie dann 15,53 bis 70,83 Euro je Fluggast. Die Ticketsteuer betrifft sämtliche Passagiere, die von deutschen Flughäfen abheben. Zahlen müssen die Aufschläge zwar die Fluggesellschaften, sie können diese aber an die Passagiere weitergeben.

Die Bundesregierung rechnet ausdrücklich damit, dass Fliegen dann teurer wird. Im Entwurf für das sogenannte Haushaltsfinanzierungsgesetz schreibt sie: „Die insoweit zu erwartende Überwälzung der Steuer auf die Flugpreise wird unmittelbar Auswirkungen auf die Einzelpreise für Flugreisen haben. Insbesondere im Bereich der so genannten Billigflüge kann die Steuer so einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen.“

Tipps für eine möglichst günstige Reisebuchung
Wenn Sie günstig buchen wollen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Preise über einen gewissen Zeitraum im Blick zu behalten. Indem Sie sich mit den durchschnittlichen Kosten einer Sache vertraut machen, können Sie besser einschätzen, was wirklich günstig ist. Dies ermöglicht es Ihnen auch, sich vor unüberlegten Käufen zu schützen, die durch verlockende Werbebanner für – angeblich – außergewöhnliche Sonderangebote beworben werden.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass manchmal dieselbe Dienstleistung zur gleichen Zeit zu stark unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Während sich bei Vergleichsportal 1 ein beträchtlicher Aufschlag bemerkbar macht, wird das identische Angebot bei Vergleichsportal 2 oder direkt beim Anbieter zu deutlich niedrigeren Kosten angeboten. Es ist ratsam, genauer hinzusehen, da die Unterschiede groß sein können. Außerdem sind nicht alle Vergleichsportale gleich. Während einige von ihnen beträchtliche Provisionen von den Anbietern verlangen, berechnen andere lediglich bescheidene Vermittlungsgebühren. Diese Unterschiede spiegeln sich ebenfalls im Endpreis des Angebots wider.
In der Tourismusbranche sind frühe Buchungen oft preiswerter. Diese Möglichkeit zur Kosteneinsparung können Sie nutzen, indem Sie Ihre Reise rechtzeitig planen. Dadurch können beträchtliche Ersparnisse erzielt werden. Zudem weist die Verbraucherzentrale darauf hin, die Stornierungsbedingungen zu berücksichtigen, da unvorhergesehene Umstände auftreten können.
Besonders am ersten Tag der Sommerferien steigt die Reise-Nachfrage. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Plätze haben die Anbieter die Möglichkeit, höhere Preise zu verlangen, da es immer Reisende gibt, die diese bezahlen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Flüge in den Sommerferien ausgebucht sind, ist außerhalb von Pandemiezeiten gering. Wenn Sie kostengünstiger reisen möchten, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Herbst als Reisezeit zu wählen oder einen Flughafen im benachbarten Bundesland zu nutzen, das noch keine Ferien hat.
Viele Unternehmen versenden laut Verbraucherzentrale Gutscheine und Rabattangebote, die erhebliche Kostenvorteile beim Reisen bieten können. Es ist jedoch ratsam, vor der Nutzung diese Angebote sorgfältig zu prüfen. Ein potenzieller Nachteil könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Rabatt erst zwölf Monate nach Ihrer Reise gewährt wird. Sofern keine versteckten Bedingungen vorliegen, können Sie die Gutscheine bedenkenlos einlösen und dadurch Geld sparen.
In Deutschland sind personalisierte Preise noch nicht weit verbreitet. Das bedeutet, dass in der Regel alle Käufer zu einem bestimmten Zeitpunkt denselben Preis für ein Produkt oder eine Dienstleistung zahlen. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird der Preis auf Grundlage individueller Merkmale individuell durch einen Algorithmus festgelegt. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale, regelmäßig Ihre Cookies zu löschen. Dadurch werden weniger Informationen über Sie gesammelt, was es schwieriger macht, Ihre Kaufbereitschaft einzuschätzen. Letztlich können Sie dadurch sparen.
Zuletzt schlägt die Verbraucherzentrale vor, anonym zu surfen. Ein Beispiel hierfür ist der TOR-Browser, wobei „TOR“ für „The Onion Router“, also „Der Zwiebel-Router“, steht. Dieses Projekt ermöglicht es Nutzern, anonym im Internet zu browsen, indem Anfragen nicht direkt an Server gesendet werden, sondern über mindestens drei Zwischenstationen geleitet werden. Cookies werden nach jeder Sitzung automatisch gelöscht. Um dies zu nutzen, müssen Sie lediglich den Browser installieren. Allerdings sind längere Ladezeiten im TOR-Browser zu erwarten, da die Daten über solch verschlungene Pfade geleitet werden.

Teurer dürften nun Reisen mit Abflug ab dem 1. Mai werden. Wer sein Ticket jetzt bereits gebucht hat, ist aber wohl sicher, denn eine erhöhte Steuer im Nachhinein zu verlangen, dürfte rechtlich schwierig sein. Ob die Gesellschaften die höheren Steuern bei allen Flugverbindungen gleichermaßen weitergeben, ist unsicher. Denn der Wettbewerbsdruck besonders bei innereuropäischen Flügen ist hoch – höher als bei Interkontinentalverbindungen.

In diesem Jahr sollen durch die höhere Ticketsteuer rund 400 Millionen Euro mehr Steuern in die Staatskasse fließen. Für die Folgejahre rechnet die Regierung mit Mehreinnahmen von 580 Millionen Euro.

Branche kritisiert Erhöhung

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Erhöhung. Präsident Jost Lammers sagte, schon heute sei die Belastung des Luftverkehrs mit staatlichen Standortkosten in Deutschland im europäischen Vergleich mit Abstand am höchsten.

„So hat unter anderem die massive Erhöhung der Luftverkehrsteuer im Jahr 2020 dazu geführt, dass der Luftverkehrsstandort Deutschland bei der Erholung nach der Corona-Pandemie deutlich zurückbleibt – während sich die übrigen europäischen Länder bereits wieder auf Vorkrisenniveau befinden.“ Das Angebot an Direktverbindungen aus Deutschland ins europäische Ausland sei heute schon deutlich geringer als an den Flughäfen anderer europäischer Länder.

Mit der geplanten erneuten Erhöhung der Luftverkehrsteuer drohten nun weitere Einschnitte, die nicht nur die Anbindung wichtiger Wirtschaftsstandorte gefährdeten. Die Fluggesellschaften hätten dann auch weniger Kraft für Investitionen in die Dekarbonisierung des Luftverkehrs, warnte Lammers.

„Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst, die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für den Ausgleich der hohen Mehrkosten von nachhaltigen Flugkraftstoffen einzusetzen, damit das klimaneutrale Fliegen vorankommen kann.“

Keine Kerosinsteuer

Innerhalb der Bundesregierung war zunächst die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer geprüft worden. Im gewerblichen Luftverkehr eingesetztes Kerosin ist von der Energiesteuer befreit. Doch weil eine Kerosinsteuer einseitig die nationalen Fluggesellschaften belastet hätte, rückte die Ampel-Koalition von dieser Idee wieder ab. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hatte kritisiert, ein nationaler Kerosinsteuer-Alleingang hätte den Zubringerverkehr zu deutschen Drehkreuzen verteuert und damit Verkehr ins Ausland verschoben.

Weitere 45 Millionen Euro an Einnahmen will die Bundesregierung durch eine Neufassung des sogenannten Absenkungsmechanismus bei der Ticketsteuer schaffen. Bisher wurde der Steuersatz nämlich gesenkt, wenn der Bund einen bestimmten Betrag aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für den Luftverkehr einnahm. Dieser Betrag wird nun höher angesetzt, damit der Steuersatz bei steigenden Zertifikatspreisen nicht immer wieder gesenkt werden muss, sondern mehr beim Bund übrig bleibt.

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dpa
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