„Übergewinnsteuer“ Eine grüne Kriegssteuer auf Energiekonzerne ist gut gemeint, aber voll daneben!

Grünen-Chefin Ricarda Lang. Quelle: dpa

Die Idee, doch eine Art Kriegssteuer einzuführen, zeigt einmal mehr, wie schnell grünen Spitzenpolitikern der Ruf nach Steuern von den Lippen geht. Eines ist jedoch völlig unstrittig: die Rechtslage verbietet es. Ein Kommentar.

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Nun soll eine Art Kriegssteuer für staatliche Mehreinnahmen sorgen. Die Grünen-Parteichefin Ricarda Lang fordert eine „Übergewinnsteuer“ für Unternehmen, die vom Krieg profitieren. Zuvor wollte schon Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck deren Windfallprofite abschöpfen. Sie wollen vor allem Energiekonzerne wie Shell schröpfen, die aus der Differenz von Ankauf- und Verkaufspreis gerade eine fantastische Marge erwirtschaften. Klingt gut, macht Stimmung – und zeigt einmal mehr, wie schnell grünen Spitzenpolitikern der Ruf nach Steuern von den Lippen geht. Ob Fleisch, Benzin oder nun die Sonderprofite bei einigen Unternehmen, die sich durch steigende Öl- und Gaspreise eine goldene Nase verdienen.

Betrachten wir die Rechtslage: Gewinne unterliegen in Deutschland bereits einer Regelbesteuerung bis annähernd 50 Prozent, wenn man die Besteuerung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene berücksichtigt. Damit liegt Deutschland international an der Spitze. Noch mehr Abgaben sind mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in der Ampelregierung nicht zu machen.

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Hinzu kommt ein nicht unwichtiges juristisches Detail: Alle internationalen Energiekonzerne werden dort, wo sie ihren Sitz und ihre Produktionsstätten haben und gerade hohe Gewinne einfahren, vom jeweiligen Fiskus zur Kasse gebeten. Da darf der deutsche Fiskus nicht übergriffig werden und muss sich mit der Besteuerung der hiesigen Vertriebsgesellschaften begnügen. Wer das für juristisches Klein-Klein hält, dem ist auch unser demokratischer Rechtsstaat egal.

Dort beginnt Willkür. Dann müsste Biontech, mal spontan gedacht, auch eine deftige Corona-Steuer zahlen. Schließlich konnte unser Vorzeigeunternehmen seinen Nettogewinn im Pandemiejahr 2021 um 67.000 Prozent auf zehn Milliarden Euro steigern. Impfgegner wären bestimmt Feuer und Flamme für einen solchen Vorschlag.

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Eine willkürliche Besteuerung, die unserem Grundgesetz widerspricht, ist Gott sei Dank auch nicht mit dem Bundesverfassungsgericht zu machen. Die Karlsruher Richter haben zum Beispiel vor knapp fünf Jahren entschieden, dass eine Sondersteuer auf Kernbrennelemente verfassungswidrig ist. Es ist gut zu wissen, dass die Gewaltenteilung hierzulande eine mäßigende Wirkung auf allzu spontane und populistische Ideen aus der Politik hat.

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