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UmsatzsteuerbetrugFast 50.000 Online-Händler aus Asien bei Berliner Finanzamt registriert

Im Kampf gegen Steuerbetrug durch Online-Händler sieht der Berliner Senat erste Erfolge. Ohne Registrierung können die Händler nun von Plattformen gesperrt werden. 29.12.2020 - 12:13 Uhr

Die registrierten Händler haben in den ersten elf Monaten des Jahres 2020 schon mehr als 2020 an das zuständige Berliner Finanzamt gezahlt.

Foto: dpa

Ein vor rund zwei Jahren beschlossenes Gesetz gegen den Umsatzsteuerbetrug im Internethandel zeigt aus Sicht des Berliner Senats Wirkung. Mittlerweile haben sich 48.452 Handelsunternehmen aus der Volksrepublik China einschließlich Hongkong und Macau sowie aus Taiwan beim bundesweit zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln steuerlich registrieren lassen. Allein in den ersten elf Monaten dieses Jahres zahlten sie mehr als 213 Millionen Euro Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus, wie Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz am Dienstag mitteilte.

„Noch vor einigen Jahren wäre ein solches Volumen nicht auch nur entfernt für möglich gehalten worden“, sagte der SPD-Politiker. Er erinnerte daran, dass 2017 gerade mal 432 Unternehmen aus den fraglichen Staaten in Deutschland steuerlich registriert waren.

Schon seit längerem verzeichne das Finanzamt Neukölln als bundesweit zuständige Behörde einen regelmäßigen Zuwachs von bis zu 1000 Anmeldungen pro Woche. Diese Entwicklung sei auch der Beharrlichkeit der Finanzbeamtinnen und -beamten zu verdanken, die Handelsplattformen mitunter zur Herausgabe von Daten zwingen.

Jahrelang zahlten vor allem Unternehmen und Händler aus China beim Verkauf von Waren über Plattformen und Marktplätze wie Amazon oder Ebay keine Umsatzsteuer. Mit dem Gesetz haften nun die Betreiber der Marktplätze bei Steuerbetrug für die Händler. Daher können die Händler dort nur noch Geschäfte machen, wenn sie steuerlich in Deutschland registriert sind. Unterlassen sie das, laufen sie Gefahr, von den Plattformen gesperrt zu werden.

dpa
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