Uniper-Quartalszahlen Die Rückzahlung von Staatshilfe ist auch eine Frage des Anstands

Uniper wurde vom Bund übernommen, als das Unternehmen in eine Schieflage geraten war. Quelle: imago images

Der Bund hat Uniper in der Gaskrise verstaatlicht. Da jetzt wieder üppige Gewinne fließen, sind die Rückzahlung der Staatshilfen und Reprivatisierung zwingend – und keine Ermessensfrage des Unternehmens. Ein Kommentar.

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Verstaatlichungen müssen immer das letzte Mittel bleiben, aber nach dem abrupten Lieferstopp des russischen Gases drohte das Unternehmen ebenso zusammenzubrechen wie die Versorgung von Millionen Haushalten. Die Übernahme durch den Bund war in dieser Notlage also zwingend – so weit, so gut. Wenn aber Uniper jetzt wieder üppige Profite erzielt, muss nicht nur eine rasche Reprivatisierung eingeleitet werden. Ebenso geboten ist die Erstattung der staatlichen Hilfen, die sich auf mehr als 13 Milliarden Euro belaufen.

Die Ankündigung von Uniper, man wolle angesichts der Milliardengewinne „die Rückzahlung eines Teils der Staatshilfen prüfen“, klingt da vorsichtig gesagt etwas schwachbrüstig. Der Ausgleich von Schulden ist schließlich eine Frage des Anstands.

Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, sein Geld vollständig zurückzuerhalten – die Lufthansa hat es vorgemacht. Der Bund als Eigentümer muss deshalb beim Vorstand von Uniper auf Vorlage eines hundertprozentigen Tilgungsplans bestehen.

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Und wenn die Geschäfte des Energiekonzerns weiterhin so prächtig laufen wie derzeit, sollte der Staat zu einem günstigen Zeitpunkt auch seine Anteile an Uniper verkaufen. Falls dabei ein Gewinn entsteht – umso besser. Nicht immer müssen Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert werden. 

Lesen Sie auch: Was soll nur aus dem Staatskonzern Uniper werden?

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