Die Bundesregierung hat mit ihrem Diesel-Konzept neue Fahrverbote nicht verhindern können. In Berlin ordnete das Verwaltungsgericht am Dienstag an, dass im kommenden Jahr auf mindestens elf Strecken sowohl Pkw als auch Lkw mit Dieselmotoren nicht mehr fahren dürfen, die nur die Abgasnorm Euro 5 oder niedriger erfüllen. Damit ist die Hauptstadt die vierte Großstadt nach Stuttgart, Aachen und Frankfurt, für die Gerichte Fahrverbote für ältere Diesel ausgesprochen haben. In Hamburg sind bereits zwei Straßenabschnitte für bestimmte Diesel-Kfz gesperrt. Umweltverbände werteten das Urteil als schallende Ohrfeige für die Bemühungen der Bundesregierung, Verbote zu vermeiden. Das Bundesverkehrsministerium forderte Berlin auf, „alle Möglichkeiten vor Gericht“ auszuschöpfen, um die Fahrverbote doch noch zu vermeiden.
In ihrem Urteil über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtete das Verwaltungsgericht das Land Berlin, bis spätestens zum 31. März einen überarbeiteten Luftreinhalteplan vorzulegen, in dem die Fahrverbote aufgeführt sind. Zudem legte der Vorsitzende Richter Ulrich Marticke der Landesregierung auf, Dieselfahrverbote für eine Strecke von insgesamt 15 Kilometern mit starken Stickoxid-Belastungen genau zu prüfen. Das Gas gilt als gesundheitsgefährdend. Zulässig ist ein Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
„Der Beklagte ist verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen“, sagte Marticke. Gegebenenfalls müsse nachgebessert werden. Spätestens Ende Juni sind nach dem Willen des Gerichts die Fahrverbote in den elf Streckenabschnitten umzusetzen. Allerdings sind dabei Ausnahmeregelungen für Anwohner und Handwerker zu prüfen. Eine Berufung ließ der Richter ausdrücklich zu. Nicht durchsetzen konnte sich die DUH mit ihrer Forderung nach einem Fahrverbot in der Umweltzone, die die gesamte Berliner Innenstadt umfasst.
Mit dem Urteil sei klar, dass die Bundesregierung mit ihrem Dieselkompromiss gescheitert sei, sagte DUH-Chef Jürgen Resch. „Wir fordern die Bundesregierung auf, einen nächsten Dieselgipfel nun zu veranstalten und erstmals vielleicht auch die Zivilgesellschaft einzuladen und nicht immer nur mit der Automobilindustrie und ihren Verbänden zu kungeln.“ Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Greenpeace werteten das Urteil als schallende Ohrfeige für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Greenpeace forderte eine Verpflichtung zur Hardware-Nachrüstung von Dieselmotoren. Der Verkehrsclub Deutschland erklärte, das Urteil müsse eine Zäsur für die Verkehrspolitik werden.
Erst vor einer Woche hatten sich die Koalitionsspitzen auf ein Dieselkonzept verständigt, mit dem Fahrverbote abgewendet werden sollen. Es sieht Umtauschprämien der Industrie in 14 besonders mit NOx-belasteten Regionen vor. Dabei sollen Autos der Abgas-Normen Euro-4 und Euro-5 auch in Gebrauchtwagen mit geringerem NOx-Ausstoß getauscht werden können. Bis zu 200.000 Lieferwagen in Städten mit überhöhten NOx-Werten sollen mit Katalysatoren nachgerüstet werden. Hier will der Bund 80 Prozent der Kosten tragen. Über den Rest muss auch mit der Industrie verhandelt werden. Die Vorstellungen stoßen allerdings in der Automobilindustrie auf Widerstand.
Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte, das Diesel-Konzept der Bundesregierung stelle sicher, dass in den meisten Städten mit kritischen Abgas-Belastungen Dieselfahrer keine Einschränkungen zu befürchten hätten. „Städte wie Berlin, in denen 2017 ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von nicht mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen wurde, sollen von Verkehrsbeschränkungen verschont bleiben“, erklärte er.
Die Berliner Umweltsenatorin Regine Günther begrüßte das Urteil als sehr ausgewogen. Ein Verkehrschaos durch Fahrverbote erwarte sie nicht. Die parteilose Politikerin räumte ein, dass Kontrollen eine Achillesverse sei und nur stichprobenartig möglich seien. Die Polizei ist nach Angaben der Gewerkschaft GdP nicht in der Lage, die Fahrverbote durchzusetzen. „Deshalb mein Vorschlag: Die Stadt sollte die Kontrolle der Fahrverbote durchführen“, sagte GdP-Chef Oliver Malchow dem „Handelsblatt“.
Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg erklärten, das Urteil bringe mehr Schaden als Nutzen. Der Ausweichverkehr werde mehr Staus und Emissionen verursachen. Die Organisation forderte den Senat auf, Berufung einzulegen.
Die Grüne Bundestagsfraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt forderte die Einführung der Blauen Plakette, durch die Kfz mit hohen Abgaswerten von bestimmten Zonen herausgehalten werden sollen. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, rief Verkehrsminister Scheuer auf, nun schnell die Vorgaben für die technische Nachrüstung von Dieselmotoren auf den Weg zu bringen. Die AfD sieht den ganzen Streit unbegründet, der ihrer Ansicht nach durch „absurd niedrige Grenzwerte“ ausgelöst wurde.