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Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages CO2-Steuer ist verfassungswidrig

Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verstößt eine CO2-Steuer gegen das Grundgesetz. Quelle: imago images

Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen verstößt nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gegen das Grundgesetz.

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„Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, schreiben die Experten in einem Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden, so die Bundestagsjuristen: Es gebe „gerade kein Steuererfindungsrecht“. Eine neue Steuer müsse sich in die vorhandenen Steuerarten einfügen – also den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer würde indes unter keine dieser Kategorien fallen.

Um das Grundgesetz entsprechend zu ändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Deshalb könnten Union und SPD sie nicht allein beschließen. Auf die Unterstützung der FDP kann die Regierung jedoch nicht setzen. „Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen“, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger, der WirtschaftsWoche. Sie sei gegen eine CO2-Steuer, eine Ausweitung des Emissionshandels sei „eindeutig die bessere Lösung“. Widerstand kommt auch aus den Reihen der Union.

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm, hält „nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen“. Der CSU-Politiker will lieber „positive Anreize setzen“, etwa durch einen Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos.

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