Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde wegen Euro-Rettungsfonds ESM erfolglos

Eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM ist vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen worden. Quelle: dpa

Vor eineinhalb Jahre hatten Bundestag und Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM zugestimmt. Dann legten einige FDP-Bundestagsabgeordnete Beschwerde ein. Nun folgte das Urteil.

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von sieben FDP-Bundestagsabgeordneten gegen ein Gesetz zur Änderung des Euro-Rettungsfonds ESM als unzulässig verworfen.

Die Kläger hätten nicht ausreichend dargelegt, warum ihre Rechte verletzt sein sollten, erläuterte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Auch hätten sie nicht erklärt, warum mit den Änderungen Hoheitsrechte auf den ESM oder die Europäische Union übertragen würden.

Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Auf Bitten des höchsten deutschen Gerichts hatte er die Prüfung im Sommer 2021 ausgesetzt.

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Der Rettungsfonds ESM soll die Euroländer absichern.

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Aus Sicht der FDP-Abgeordneten hätte das Zustimmungsgesetz im Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. Sie hatten erklärt, den ESM nicht grundsätzlich infrage zu stellen, sondern ihre Rechte verletzt zu sehen.

Lesen Sie auch: Das Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg in die EU-Transferunion

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