




Die Unterzeichner der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ verlangten von der EU, dass sie sich stärker für „einen universellen Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung“ einsetzen solle. Sie forderte „das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung“. Die EU-Kommission sagte öffentliche Beratungen über eine Reform der Wassergesetzgebung zu und versprach, sich international für den Zugang zu Wasser einzusetzen. Darüber hinaus sollte die Kommission "das Menschenrecht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Europäischen Recht umsetzen."
Die EU-Kommission hat nun ihre Antwort verteidigt. In ihrer Antwort bestätigt und betont die Kommission die Bedeutung des Menschenrechts auf Wasser und Abwasserentsorgung sowie die Wichtigkeit von Wasser als öffentlichem Gut von grundlegendem Wert. Sie erklärt, "Wasser ist kein kommerzielles Produkt".
Dabei blieb es dann aber auch: "Die Reaktion der Europäischen Kommission ist wenig ambitioniert darin, den Erwartungen von 1,9 Millionen Menschen gerecht zu werden", sagt Jan Willem Goudriaan, Vizepräsident der EBI Right2Water. "Ich bedauere, dass es keinen Gesetzesvorschlag für die Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser gibt."
Die Kommission verteidigt sich: "Die Bürger waren sehr ehrgeizig in ihren Forderungen - und wir waren sehr ehrgeizig in unserer Antwort", sagte EU-Verwaltungskommissar Maros Sefcovic. "Die Entscheidung darüber, wie Wasserdienstleistungen am besten betrieben werden, ist fest in den Händen der Behörden in den Mitgliedsstaaten", sagte Sefcovic. Die europäischen Verträge verpflichteten die EU zur Neutralität.
Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold vermisste Vorschläge für Gesetze. Die Kommissare „verweigern sich einer klaren Antwort auf klare Wünsche, indem sie nun monatelang neue Fragen stellen“, kritisierte er. „Die heute angekündigte Konsultation ist der Versuch, das Thema hinter die Europawahl zu verschleppen.“