Euro-Kläger Markus C. Kerber „Die EU-Kommission diskreditiert das gesamte Europa-Projekt“

Professor Markus C. Kerber lehrt an der Technischen Universität Berlin öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik. Quelle: dpa Picture-Alliance

Ökonom und Euro-Kläger Markus C. Kerber über die Hintergründe des Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, die zunehmende Politisierung der Notenbanken und die Notwendigkeit einer Dissenskultur in der EZB.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Markus C. Kerber ist Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Berlin und mehrfacher Euro-Kläger. Jüngst ist sein neues Buch „Der Deutsche Selbstmord - wie unser Land in der Corona-Krise für Europa geopfert wird“ im FBV-Verlag erschienen.

WirtschaftsWoche: Professor Kerber, die EU-Kommission wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, mit seinem Urteil zu den Anleihekäufen der EZB vom Mai 2020 und der darin enthaltenen Kritik am Europäischen Gerichtshof (EUGH) gegen europäisches Recht zu verstoßen. Daher bereitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor. Wie berechtigt ist dieses Verfahren?
Markus C. Kerber: Hinter dem von der EU-Kommission angedrohten Vertragsverletzungsverfahren verbirgt sich ein Machtkampf. Es geht darum zu klären, wer bei der Auslegung von europäischem Recht das letzte Wort hat. Bisher herrschte ein fragiles Gleichgewicht zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH. Es war geprägt durch ein kooperativ-kompetitives Verhältnis der beiden Gerichte. Beide Gerichte wähnten sich berufen, das letzte Wort zu sprechen. In seinem Urteil zu den Anleihekäufen hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, die Argumente des EuGH, den es lediglich gemäß Artikel  267 AEUV um seine Rechtsmeinung zu 5 Fragen europäischen Rechts befragt hatte und der zugunsten der EZB-Anleihekäufe votiert hatte, seien „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“. Das ist das Schlimmste, was dem EuGH passieren kann. Eine solche Watsche gilt unter Juristen als Beweis vollständiger Inkompetenz. Daher musste die Reaktion politisch so ausfallen wie sie ausgefallen ist. Zumal der EuGH ein treuer Gehilfe der EU-Kommission ist und ihr in Streitfällen fast immer Recht gibt. Der EuGH hat es daher der EU-Kommission überlassen, seine Autorität und seinen Anspruch auf das Auslegungsmonopol zu verteidigen. 

Mit welcher Reaktion von Seiten der Karlsruher Verfassungsrichter und der Bundesregierung ist zu rechnen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu den Staatsanleihekäufen betont, dass der Vorrang des europäischen Rechts nicht angetastet werde. Eine Reaktion von Seiten des Verfassungsgerichtes wäre daher aus meiner Sicht deplatziert. Zudem ist das Bundesverfassungsgericht formal nicht Adressat des Vertragsverletzungsverfahrens. Adressat ist die Bundesregierung. Mit ihrem Vertragsverletzungsverfahren verlangt die EU-Kommission etwas Unmögliches, nämlich dass die Bundesregierung auf das Verfassungsgericht einwirkt und damit den Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellt, der ihr in der Auseinandersetzung mit Ungarn und Polen angeblich so sehr am Herzen liegt. 

Was kann die Bundesregierung tun?
Die Bundesregierung hat eine Frist von zwei Monaten, um eine Stellungnahme abzugeben. Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung diese Gelegenheit nutzt, um unter Berufung auf Artikel  4 II EUV darauf hinzuweisen, dass das Vorgehen der EU-Kommission von mangelndem Respekt gegenüber der Verfassungsidentität der Nationalstaaten zeugt. Zudem wäre es angebracht, öffentlich darauf hinzuweisen, dass gerade die EU-Kommission, die vorgibt, das EU-Recht zu verteidigen, selbst in einer Fülle von Fällen eben dieses EU-Recht verletzt und sich so als Hüterin der Verträge disqualifiziert hat. 

Die Europäische Zentralbank wischt die Inflationsgefahren beiseite und gibt geldpolitisch weiter Gas. Damit wächst die Unfallgefahr für die Wirtschaft.  
von Malte Fischer

Was meinen Sie damit konkret?
Seit den Verträgen von Maastricht und Lissabon nimmt die EU-Kommission für sich immer mehr in Anspruch, eine Quasi-Regierung zu sein. Das ist sie aber nicht, und das europäische Recht verleiht ihr diesen Status auch nicht. Dennoch versucht sie auf fragwürdige Weise, immer mehr Kompetenzen bei sich und europäischen Institutionen anzusiedeln. Nehmen sie die Bankenunion. In den europäischen Verträgen steht nichts von der Möglichkeit, die EZB für die gesamte Bankenaufsicht zu ermächtigen. Genau das aber ist auf Betreiben der EU-Kommission geschehen. Zudem wurde die Bankenabwicklung auf eine Agentur übertragen, die der Kommission selbst untersteht. Ein anderes Beispiel ist der Corona-Wiederaufbaufonds, der durch die Emission eigener Anleihen der EU finanziert wird, obwohl die EU-Verträge eine eigenständige Kreditfinanzierung der EU ausschließen. 

Die Bankenunion und der Corona-Wiederaufbaufonds dienen immerhin der Stabilität und dem Zusammenhalt in der EU.
Das behauptet die EU-Kommission. Ich bezweifele dies. Das gesamte Handeln der EU-Kommission ist darauf ausgerichtet, ihre Macht auszubauen. So wird – ohne vorherige Zustimmung der Völker – ein Zentralstaat in Brüssel errichtet, der immer mehr Kompetenzen von den Nationalstaaten an sich zieht.  Dafür aber besitzt die EU-Kommission keine demokratische Legitimation. Die Brüsseler Bürokraten müssen sich keiner Wahl stellen. Dennoch fordern sie immerzu mehr Europa.  Dahinter steckt der Versuch, einen Bundesstaat durch die Hintertür einzuführen ohne die Menschen in Europa um ihre Zustimmung zu fragen. Ein solches Vorgehen diskreditiert das gesamte Europa-Projekt. Denn Europa kann von seiner gesamten rechtlichen, ökonomischen und politischen Anlage her nicht mehr sein als eine Konföderation souveräner Nationalstaaten. Vor diesem Hintergrund stellt das Vertragsverletzungsverfahren die Grundsatzfrage: Ist die EU noch eine Rechtsgemeinschaft, die sich aus begrenzt übertragenen Souveränitätsrechten ableitet – oder überlassen wir es der Kommission, unter Verletzung und Nichtbeachtung bestehenden Rechts schleichend einen EU-Suprastaat zu errichten. 

Der aktuelle Streit hat sich an den Anleihekäufen der EZB entzündet. Nun schickt sich die EZB an, die Geldpolitik in den Dienst des Klimaschutzes zu stellen. Darf sie das rechtlich?
Der Versuch, die Geldpolitik in den Dienst des Klimaschutzes zu stellen, ist weder mit dem Geist noch mit dem Buchstaben des EU-Rechts vereinbar. Vorrangige Aufgabe der EZB ist es, Preisniveaustabilität zu gewährleisten. 

Im EU-Recht steht aber auch, dass die EZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU unterstützen soll, wenn Preisstabilität erreicht ist. Zur Wirtschaftspolitik zählt auch der Umweltschutz.
Das EU-Recht nimmt Rekurs auf die Wirtschaftspolitik der Union. Doch es gibt bisher keine Wirtschaftspolitik der Union. Es gibt nur 27 nationale Wirtschaftspolitiken. Diese werden allenfalls in bestimmten Bereichen koordiniert. Gerade in der Umweltpolitik gibt es große Differenzen zwischen den einzelnen Ländern. Von einer EU-Umweltpolitik kann daher keine Rede sein. Deshalb gibt es keine rechtliche Grundlage, die für eine grüne Geldpolitik herhalten könnte. Anders wäre es, wenn die EU ein Bundesstaat wäre. Dann hätten wir eine EU-Umweltpolitik, die zu unterstützen die EZB für sich reklamieren könnte. Das erklärt, warum nicht nur die EU-Kommission, sondern auch die EZB ein Interesse daran hat, dass sich die EU immer mehr in Richtung Bundesstaat entwickelt. 

Was steckt hinter dem Streben der EZB nach einer grünen Geldpolitik? 
Die EZB befindet sich in einem Dilemma. Sie kann ihre Geldpolitik nicht mehr straffen, wenn die Inflation anzieht, weil dann die Anleihemärkte in den fragileren Ländern zusammenbrechen. Also sucht sie nach Gründen, die sie vorschieben kann, um ihren expansiven Kurs fortzusetzen. Dafür braucht sie Verbündete. Die findet sie bei den grünen Parteien in Europa, die eine am Klimaschutz ausgerichtete Geldpolitik bejubeln, weil sie glauben, alles sei recht, um das Klima zu retten. Mit dem Verweis auf das Klima kann die EZB daher an ihrer ultralockeren Geldpolitik festhalten, mit denen sie die hochverschuldeten Länder über Wasser hält. Notfalls wird die Inflationsberechnung halt angepasst. Die um Beistand suchende Hinwendung der EZB zur Klimabewegung markiert das faktische Ende der Unabhängigkeit der EZB. 


Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%