Europawahl 2019 Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EU-Wahl 2019

Europawahl 2019 Quelle: dpa

In der Zeit vom 23. bis zum 26. Mai können EU-Bürger ihre Stimme bei der Europawahl 2019 abgeben und das neunte Europäische Parlament bestimmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

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Wann findet die Europawahl 2019 statt?

Alle fünf Jahre werden die wahlberechtigten Bürger der 28 EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament zu wählen. Die Europawahl 2019 findet in der Zeit zwischen dem 23. und dem 26. Mai in der gesamten Europäischen Union statt. Die deutsche Bundesregierung hat den Wahltermin in Deutschland auf Sonntag, den 26. Mai festgelegt. Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Was wird bei der EU-Wahl gewählt?

Bei der Europawahl wird das Europäische Parlament gewählt, das sich aus 751 Abgeordneten zusammensetzt, die in den EU-Mitgliedstaaten gewählt werden. Das EU-Parlament ist neben dem Rat eines der beiden gesetzgebenden Organe und überwacht die Kommission. Jedes der 28 EU-Mitgliedsländer hat eine festgelegte Anzahl von Sitzen. Auf Deutschland entfallen 96 Plätze im Europa-Parlament.


Wie wird bei der Europawahl 2019 gewählt?

Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen gewählt. Das bedeutet, dass die Wähler keine Direktkandidaten wählen, sondern geschlossene Listen, die vorher von den Parteien festgelegt wurden.

Jeder Wähler hat eine Stimme und kann sich bei der Wahl nicht vertreten lassen. Am Wahltag müssen sich die Wähler in dem auf der Wahlbenachrichtigung vermerkten Wahllokal einfinden, um ihre Stimme abzugeben. Eine Briefwahl ist möglich, sofern ein Wahlschein rechtzeitig beantragt wurde. Die letzte Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen ist Freitag, der 24. Mai 2019 bis 18:00 Uhr.

Wen kann ich bei der Europawahl 2019 wählen?

Für die EU-Wahl treten 41 deutsche Parteien und politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer oder für einzelne Länder an. In Deutschland gibt es nach wie vor keine Sperrklausel bei der Europawahl. Daher befinden sich unter den zugelassenen Parteien neben den großen Volksparteien auch kleinere und unbekanntere Parteien.

Wer ist zur Europawahl 2019 wahlberechtigt?

Insgesamt sind rund 400 Millionen Bürger in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu aufgerufen, an der Europawahl 2019 teilzunehmen. In Deutschland ist jeder Bundes- und Unionsbürger wahlberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, die Wohnsitzbedingungen erfüllt und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem deutschen Wohnsitz wählen gehen oder im Heimatland.

Was passiert nachdem gewählt wurde?

Der späteste Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe ist 18:00 Uhr am Wahltag. Danach werden die Wahlergebnisse ermittelt und festgestellt. Das vorläufige Wahlergebnis für Deutschland könnte noch am selben Abend durch den Bundeswahlleiter bekanntgegeben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wahl zu diesem Zeitpunkt in allen EU-Ländern abgeschlossen ist. Die Wahlergebnisse können Sie live verfolgen.

Ab Montag, den 27. Mai 2019:  
Die endgültigen Wahlergebnisse werden durch die Kreis- und Stadtwahlausschüsse, den Landeswahlausschuss sowie durch den Bundeswahlausschuss auf allen Wahlebenen ermittelt und öffentlich bekanntgegeben.

Dienstag, der 02. Juli 2019:
Nach einer abschließenden Feststellung erwerben die gewählten Bewerber ihre Mitgliedschaft im Europäischen Parlament.

Freitag, der 26. Juli 2019:
Letzte Möglichkeit zum Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag.

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Das Europäische Parlament ist als einziges direkt wählbares Organ der EU die Stimme der europäischen Bürger. Als politische Großmacht, bestimmt das EU-Parlament nicht nur über die Grenzen Europas, sondern beschließt auch Gesetze und Regeln, die unseren Alltag betreffen.

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