Kartellurteil Wie Google die EU-Kommission vorführt

Hat Google die EU-Auflagen nur unzureichend umgesetzt? Quelle: Getty Images

Google droht im nächsten Jahr eine weitere Wettbewerbsstrafe, falls der Konzern EU-Auflagen nicht erfüllen sollte. Doch ein schnelles Nachgeben könnte dem US-Konzern einen viel größeren finanziellen Schaden bescheren.

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Google hielt sich lange für unverwundbar. Erst viele Jahre nach anderen US-Konzernen eröffnete der Suchmaschinengigant ein Büro in Europas Hauptstadt Brüssel. Dort Lobbyarbeit in eigener Sache zu machen habe man nicht nötig, ließen Unternehmensvertreter gern wissen. „Die EU-Kommission wird uns nicht antasten“, so die Botschaft. Es kam dann anders.

Im Sommer 2017 verhängte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager eine Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro, weil das Unternehmen konzerneigene Dienste in der Suchmaschine bevorzugte. Mitte Juli dieses Jahres dann stellte sie ihre eigene Bestmarke ein: Vestager belegte das Unternehmen mit einer weiteren Buße von 4,3 Milliarden Euro wegen des Missbrauchs einer dominanten Marktstellung beim Handybetriebssystem Android.

Google hätte also allen Grund, die EU-Wettbewerbshüter ernst zu nehmen und Sünden einzugestehen. Doch der Suchmaschinenkonzern fährt offenbar eine andere Strategie und riskiert so – möglicherweise mit ökonomischem Kalkül – 2019 eine neue, noch höhere Milliardenstrafe. Dann nämlich, wenn Vestager befinden sollte, dass Google die Marktmacht als Suchmaschine trotz der 2017 verhängten Strafe noch immer nutzt, um dem konzerneigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Für Google sind diese Vergleiche ein einträgliches Geschäft. Der Konzern verdient Geld, indem Onlineshops von Esprit, H&M oder MediaMarkt dafür zahlen, dass ihre Produkte prominent bei den Suchergebnissen auftauchen.

Das Problem: Vestager hatte Google aufgefordert, die Bevorzugung eigener Dienste einzustellen, dabei aber nicht vorgegeben, wie. Das britische Preisvergleichsportal Foundem, das das Verfahren in Brüssel angestoßen hatte, ist fest davon überzeugt, dass Googles Änderungen bei Weitem nicht ausreichen. Michael Weber, Betreiber des Kartendienstes Hot-Map und Vorsitzender des Verbandes für Wettbewerb auf Online-Marktplätzen Icomp, bezeichnet Googles Änderungen ebenfalls als „dreist“. Er sagt: „Das kann die EU-Kommission nicht durchgehen lassen.“

Konkret stört die Konkurrenz, dass Google die konzernfremden Preisvergleichsportale mittlerweile in Auktionen um die prominenten Plätze in den Trefferlisten bieten lässt. Um den Anschein von Wettbewerb zu erwecken, bietet auch Google Shopping mit.

Was für den Konzern nur interne Ausgaben sind, ist für die Konkurrenz echtes Geld. Die beklagt außerdem, dass die Google-Gebote mitunter den Preis für die Wettbewerber nach oben treiben. Google teilt auf Nachfrage nur mit, dass die Lösung von der EU-Kommission bereits untersucht wurde.

Spielt Google auf Zeit?

Für die konzernfremden Preisvergleichsportale lohnt es kaum, bei den Auktionen mitzubieten. Die Sichtbarkeit der Konkurrenten hat sich laut eines Foundem-Prüfberichts seit 2017 denn auch nur marginal erhöht, von drei Prozent auf sechs Prozent.

Um der EU-Kommission dennoch die Illusion von viel mehr Wettbewerb zu geben, motiviere der Konzern neuerdings Werbeagenturen, die normalerweise direkt Google-Shopping-Anzeigen buchen, eigene Preisvergleichsseiten aufzubauen oder Anzeigen durch konkurrierende Vergleichsportale bei Google zu buchen. So kann der Konzern unter den Anzeigen einen Link zu jener anderen Seite als Quelle angeben – wo sonst eigentlich Google stehen würde.

Der Link wird einer solchen Werbeagentur zufolge nur von einem Bruchteil der Nutzer angeklickt. Die meisten klicken weiter direkt aufs Produkt, landen beim Onlineshop – und Google bekommt den fälligen Anteil vom Umsatz. Google kommentiert das Manöver so: „Wir sind aufgefordert, alle gleich zu behandeln, die Beschwerdeführer, aber auch jeden, der eine Preisvergleichsseite starten will.“

Die Google-Konkurrenten vermuten inzwischen, dass der Konzern vor allem auf Zeit spielt, der EU-Kommission neues Material zum Prüfen gibt – und am Ende hofft, ohne Strafe davonzukommen. Denn für Google geht es nicht nur um Preisvergleiche, sondern um alle möglichen Dienste wie Maps, die der Konzern mittels der eigenen Suchmaschine promotet. Würden die Amerikaner hier gegenüber der EU zu leicht nachgeben, sei der finanzielle Schaden für den Konzern größer als die drohende Strafe, vermuten die Kläger.
Kommissarin Vestager nimmt sich jedenfalls Zeit. In den transatlantischen Handelsstreit möchte sie nicht hineingezogen werden. Sie will vermeiden, im Falle einer erneuten Strafe dem US-Präsidenten neues Futter für seine EU-kritischen Tiraden zu geben. Die Dänin wird eine Entscheidung also nicht überstürzen. Im Juni erst betonte sie, es sei „zu früh, um zu Schlussfolgerungen zu kommen“.

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