Darüber solltet ihr mal schreiben: So widersprechen Sie der Meta-KI bei WhatsApp, Facebook und Co.

Der blau-türkis-fliederfarbene Kringel in WhatsApp, Facebook, dem Messenger und bei Instagram ist das Symbol von Meta AI, dem neuen, von künstlicher Intelligenz gesteuerten Chatbot des Meta-Konzerns. Die Software beantwortet Fragen, recherchiert im Netz, liefert Bildbearbeitungsvorschläge und hilft, Beiträge zu erstellen.
Seit Ende März hat Meta die Zusatzfunktion, die es ermöglicht, mit der KI zu chatten, für immer mehr Nutzerinnen und Nutzer freigeschaltet. Inzwischen ist sie flächendeckend verfügbar. Ein WirtschaftsWoche-Leser aber fragt sich nun, welche Daten er beim Gebrauch der KI eigentlich mit Meta teilt – und ob er den Assistenten bei WhatsApp nicht auch wieder deaktivieren kann?
Die Antwort lautet „Nein“. Denn eine Option, die KI abzuschalten, hat Meta bei WhatsApp nicht vorgesehen. Allerdings sind die Chats mit Freunden oder Gruppen in der App Ende-zu-Ende verschlüsselt. Damit kann Meta (und auch die KI) nicht mitlesen, verspricht der Konzern. Wer also keinen direkten Eins-zu-Eins-Chat mit der KI eröffnet, füttert Meta AI in WhatsApp nicht mit persönlichen Daten.
Anders ist es mit bei Facebook oder Instagram veröffentlichten Inhalten. Die will der Meta-Konzern künftig fürs Training seiner KI nutzen. Das ist umstritten. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta wegen der Pläne abgemahnt und eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Meta beruft sich bei der Verwendung der von seinen Nutzern unter anderem in öffentlichen Beiträgen, Fotos, Bildbeschreibungen und Kommentaren publizierten Inhalten auf ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, das den Zugriff auch nach EU-Recht erlaubt, sofern der Nutzer nicht widerspricht.
Die Verbraucherzentrale hingegen moniert, der pauschale Verweis auf das berechtigte Interesse reiche für den Zugriff nicht aus. Es sei nicht auszuschließen, dass Meta für KI-Trainingszwecke auch besonders sensible Informationen nutze, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt seien, so die Verbraucherschützer. Daher reiche ein sogenanntes „Opt-out“, also der Widerspruch, den Meta anbiete, nicht aus. Stattdessen sei ein „Opt-in“ erforderlich, die aktive Erlaubnis für den Datenzugriff, damit Meta seine KI mit den Daten trainieren dürfe.
Ob die Anforderungen des EU-Datenschutzes tatsächlich so strikt auszulegen sind, ist noch umstritten. Mit der einstweiligen Verfügung wollen die Verbraucherschützer den Start des KI-Trainings ab dem 27. Mai erst einmal stoppen. So wollen sie verhindern, dass Meta bereits Fakten schafft und persönliche Informationen seiner Nutzerinnen und Nutzer für Trainingszwecke verwendet, bevor gerichtlich entschieden ist, ob die Pläne dem EU-Datenschutz und dem EU-Gesetz über digitale Märkte widersprechen.
Nutzer als Trainingspartner wider Willen
Wer aber, wie der WiWo-Leser, ohnehin weiß, dass er oder sie nicht als Trainingspartner der Meta-KI fungieren will, muss nicht warten, wie ein Gericht über den Antrag der Verbraucherzentrale entscheidet. Um den Zugriff zu stoppen, sollte man bis zum 26. Mai widersprechen. Die Formulare dafür finden sich in den Nutzereinstellungen von Facebook und Instagram unter dem Menüpunkt Datenschutzeinstellungen.
Möglich ist der Widerspruch über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram. Beide Formulare werden allerdings nur Nutzerinnen und Nutzern angezeigt, die in ihre Konten eingeloggt sind. Erforderlich ist zudem die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der man Facebook oder Instagram nutzt. An diese Adresse verschickt der Meta-Konzern auch eine Bestätigung, dass der Widerspruch eingegangen ist. Eine Begründung des Widerspruchs zum KI-Training ist nicht notwendig.
Wichtig aber ist, dass die Widersprüche nur dann für unterschiedliche Konten in mehreren Meta-Diensten wirksam sind, wenn diese Konten explizit miteinander verknüpft und in der Kontenübersicht als „Profile“ sichtbar sind. Andernfalls muss man in jedem Dienst getrennt widersprechen. Das gilt auch, wenn man unter mehreren Adressen verschiedene Meta-Dienste nutzt. Dann ist für jede E-Mail-Adresse ein eigener Widerspruch erforderlich.
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