Zum anderen dürfte dem großen Anteil von Pedelecs am Gesamtmarkt auch eine Fitnesskomponente zur Grunde liegen: Die Deutschen wollen sich entspannter über weitere Strecken bewegen, komplett anschieben lassen, wie auf einem Motorrad, will man sich allerdings nicht.
So wird das Pedelec zunehmend zum Lifestyleprodukt. Wurde ein Elektromotor früher als Zeichen von Schwäche und fehlender Muskelkraft gedeutet, sehen die Kunden heute eher die Vorteile, die der Motor mit sich bringt. Nämlich schneller, weiter und höher radeln. Auf solch einem Fahrrad fühle man sich "wie ein Superheld" erklärte David Horsch jüngst gegenüber dem Nachhaltigkeitsportal WiWo Green. Horsch hat gemeinsam mit seinem Freund Pius Warken ein Pedelec gebaut, das den Akku versenkt im Rahmen mit sich trägt und somit nur schwer von einem "normalen" Fahrrad zu unterscheiden ist.
Kleine E-Bike-Typologie
Pedelecs leiten ihren Namen aus den englischen Begriffen "Pedal, Electric Cycle" ab. Ein elektrischer Hilfsmotor unterstützt den Radler nur solange dieser in die Pedale tritt. Das Fahrrad darf nicht mehr als 250 Watt Leistung bereitstellen und nicht schneller als 25 km/h sein.
In vielen Bundesländern ist für Pedelecs mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Sie steht Fahrern ab 15 Jahren offen und umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung sowie eine Theorie-Prüfung. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen aber lediglich einen Personalausweis. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist in den Motorradführerscheinen A, A1 und A2 sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten.
Für Pedelecs ist nur dann keine eigene Haftpflichtversicherung notwendig, wenn sie in der Privathaftpflicht enthalten ist. Oft sind in alten Verträgen Elektroräder aber nicht enthalten. Dann ist eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer anzufordern, dass Pedelecs im Vertrag eingeschlossen sind.
Es besteht keine Helmpflicht.
Schnelle Pedelecs sind sogenannte "S-Pedelecs", auch Schweizer Klasse genannt. Sie unterstützen den Fahrer durch den bis zu 500 Watt starken Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Auch hier arbeitet der Motor nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Für den Betrieb ist bei S-Pedelecs ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein.
S-Pedelecs werden wie Kleinkrafträder eingestuft und dürfen nicht auf dem innerstädtischen Radwegnetz fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen S-Pedelecs nur Radwege benutzen, wenn diese durch das Zusatzschild "Mofas frei" für den Kraftverkehr freigegeben sind.
Es besteht Helmpflicht.
Im Gegensatz zu Pedelecs und S-Pedelecs besitzen E-Bikes einen maximal 500 Watt starken Antrieb, der unabhängig vom Tritt in die Pedale funktioniert. Über einen Drehgriff oder Schalter am Lenker steuert der Fahrer die Motorleistung des bis zu 20 km/h schnellen E-Bikes. Höhere Geschwindigkeiten sind vom Tritt in die Pedale abhängig.
E-Bikes gelten wie S-Pedelecs als Kleinkraftrad und benötigen ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis. Das Führen des E-Bikes setzt mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus.
Es besteht Helmpflicht.
Doch es gibt auch Anlass zur Beunruhigung. Denn dem angesprochenen "Supermanngefühl", das ein E-Bike erzeugen kann, dürften nicht alle gewachsen sein. "Die E-Bikes können den Fahrer auf Geschwindigkeiten beschleunigen, die er mit reiner Muskelkraft nicht erreicht hätte", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Das führe häufig zu Überforderung. Die Folge mitunter: Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die Zahl der Crashs mit Beteiligung von E-Fahrrädern steigt, wie eine aktuelle Untersuchung des Auto Club Europa (ACE) zeigt. Die Experten recherchierten in der Unfallstatistik des Landes Baden-Württemberg, um die Entwicklung von Unfällen seit 2010, an denen E-Bikes und Pedelecs beteiligt sind, genauer betrachten zu können.
Das alarmierende Ergebnis: Waren 2010 in lediglich 42 Fällen E-Bikes oder Pedelecs an Verkehrsunfällen beteiligt, lag diese Zahl 2012 bei 160. Das ist eine Steigerung von mehr als 300 Prozent. Gerade die Anzahl an Pedelecs, die an Verkehrsunfällen beteiligt sind, stieg dramatisch in den vergangen Jahren. Von 30 in 2010 auf 133 im Jahre 2012. Auch stieg die Anzahl Verletzter stark an, 2011 gab es sogar zwei Tote bei Unfällen mit Beteiligung von Pedelecs. Was ebenfalls aus der Untersuchung hervorgeht: Statistisch ist die Gefahr getötet zu werden auf einem Pedelec viermal so hoch wie auf einem gewöhnlichen Fahrrad, wenngleich die Werte mit zwei und 0,5 Prozent sehr niedrig liegen.