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Winterreifenpflicht 2025Sind Winterreifen in Deutschland, Österreich, Italien und Co. Pflicht?

In Deutschland und Teilen Europas gilt eine Winterreifenpflicht. Viele Autofahrer sind allerdings unsicher, wann genau sie die Reifen wechseln müssen. Ein Überblick.Sören Imöhl 08.10.2025 - 14:14 Uhr

Gibt es einen festen Zeitpunkt, an dem die Winterreifen zwingend am Auto montiert sein müssen? Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.

Foto: dpa

Auf die kalte Jahreszeit bereiten sich viele Autofahrer in Deutschland vor, indem sie ihr Auto auf Winterreifen umrüsten. Aber gibt es eine gesetzliche Frist, zu der die Winterreifen zwingend montiert sein müssen? Und wie sieht es im Ausland, beispielsweise in Österreich, aus? Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick.

Gilt für die Winterreifenpflicht eine Frist in Deutschland?

Nein, es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, zu der Autofahrer auf Winterreifen wechseln müssen. Eine Großzahl der Autofahrer in Deutschland hält sich an die Faustregel „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Laut einer Online-Umfrage von Forsa im Auftrag des Reifenherstellers Continental aus dem September 2025 planen rund 68 Prozent der befragten Fahrzeughalter, die sowohl Sommer- als auch Winterreifen verwenden, den Wechsel auf Winterreifen im Oktober. Viele entscheiden sich alternativ dafür, auf den Reifenwechsel gänzlich zu verzichten und stattdessen Ganzjahresreifen zu nutzen. Etwa ein Drittel (30 Prozent) der Befragten gab an, die Reifen erst im November zu wechseln, da sie diesen Zeitpunkt für passender erachten. Denn: Auch im November werden oftmals noch Temperaturen über 15 Grad Celsius gemessen. In Deutschland schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) 213a vor, dass die Winterreifenpflicht nur bei entsprechender Witterung wie Schnee, Matsch oder Bodenfrost gilt. Werden bei winterlichen Bedingungen immer noch Sommerreifen verwendet, kann das bei einer Polizeikontrolle mindestens einen Punkt in Flensburg kosten.

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Was muss ich bei meinen Winterreifen beachten?

Seit dem 1. Oktober 2024 haben bestimmte Reifen ihre Zulassung als Winterreifen verloren. Dies betrifft vor allem Reifen mit dem „M+S“-Symbol (für Matsch und Schnee). Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden und das entsprechende Logo tragen, wurden bis dahin noch als wintertauglich anerkannt. 

Das Produktionsdatum Ihres Reifens können Sie der vierstelligen DOT-Nummer an der Reifenflanke entnehmen. M+S-Reifen, die nach dem genannten Stichtag gefertigt wurden, haben keine Zulassung für den Wintereinsatz. Seit Oktober 2024 dürfen bei winterlichen Bedingungen nur noch Reifen mit dem Alpin-Symbol verwendet werden. Der Grund: Das M+S-Symbol konnte ohne spezielle Qualitätsprüfung auf Reifen aufgebracht werden, während für das Alpin-Symbol strengere Kriterien erfüllt werden müssen.

Welche gesetzliche Mindestprofiltiefe gilt für Reifen und welche Bußgelder drohen?

Falls die Polizei die Reifenprofiltiefe überprüft und diese unter dem gesetzlichen Minimum von 1,6 mm liegt, resultiert dies in einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von mindestens 60 Euro. Im Falle eines Unfalls könnten die Strafen sogar bis zu 90 Euro betragen, da Fahrzeughalter verpflichtet sind, die Profiltiefe regelmäßig zu überprüfen. Zum Vergleich: Neureifen weisen eine Profiltiefe von etwa acht bis neun Millimetern auf. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, fällt eine Strafe von 80 Euro an. War der Fahrzeughalter nicht selbst am Steuer, muss er dennoch 75 Euro zahlen, da er die ordnungsgemäße Installation der Winterreifen zu verantworten hat. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Obwohl das gesetzliche Mindestmaß für die Profiltiefe bei 1,6 Millimetern liegt, empfiehlt der ADAC strengere Richtlinien. Nach dessen Empfehlungen sollten Sommerreifen bei einer Profiltiefe von weniger als 3,0 Millimetern und Winterreifen bei 4,0 Millimetern ausgetauscht werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Reifen auf der Straße nicht ausreichend Haftung bieten und somit das Unfallrisiko steigt. Ganzjahresreifen unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, jedoch rät der ADAC auch hier aus Gründen der Fahrsicherheit zu mindestens 3,0 Millimetern.

Wie unterscheide ich Sommer- und Winterreifen?

Sommerreifen zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine spezielle Kennzeichnung tragen. Im Gegensatz dazu sind Winter- oder Ganzjahresreifen zum Beispiel mit dem M+S-Symbol oder dem Alpin-Symbol versehen. Ersteres galt zumindest bis zum 1. Oktober 2024 für Reifen, die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Autoreifen, die hingegen ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen mit dem Schneeflocken-Symbol und dem Alpin-Symbol versehen sein- So schreibt es das EU-Recht vor.

Neben den Kennzeichnungen lassen sich Sommer- und Winterreifen auch anhand ihres Gummis unterscheiden. Sommerreifen bestehen aus hartem Gummi und weisen grobe Längsrillen auf. Winterreifen verfügen hingegen über weicheres Gummi und seitliche Profilrillen, die ihnen eine bessere Haftung in Matsch und Schnee ermöglichen.

Ganzjahresreifen weisen ebenfalls seitliche Profilrillen auf, jedoch in geringerem Maße als Winterreifen. Diese seitlichen Rillen spielen eine entscheidende Rolle, da sie ähnlich wie das Profil von Schuhen darüber bestimmen, wie gut ein Auto auf unterschiedlichen Untergründen Halt findet.

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Wie prüfe ich die Reifenprofiltiefe?

Autofahrer können ganz leicht selbst einen Schnelltest durchführen und prüfen, ob die Reifenprofiltiefe noch ausreichend ist. Alles, was dafür benötigt wird, ist eine Ein-Euro-Münze, da der goldene Rand dieser Münze etwa drei Millimeter breit ist. Mit diesem Rand lässt sich dann sowohl in der Mitte des Reifens als auch an den äußeren Rillen des Autoreifens die Profiltiefe prüfen. Wenn der goldene Rand von der Gummioberfläche verdeckt wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe gewährleistet.

Für eine präzisere Messung stehen auch kostengünstige Reifenprofilmesser zur Verfügung. Eine alternative Methode zur Messung der Reifenprofiltiefe besteht sonst darin, ein Streichholz zwischen die Reifenrillen zu schieben, die Position zu markieren und dann mit einem Zollstock oder Lineal die Tiefe zu messen.

Winterreifenpflicht: Die Regeln in Österreich, Italien und der Schweiz

    Österreich

In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April eine situative Winterausrüstungspflicht. Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen – etwa bei Schnee, Matsch oder Eis – nur mit Winterreifen fahren. Diese müssen mindestens vier Millimeter mm Profiltiefe bei Radialreifen beziehungsweise fünf Millimeter bei Diagonalreifen aufweisen. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt, allerdings nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Einfache Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 35 Euro geahndet. Kommt es jedoch zu Gefährdungen oder einem Unfall, können die Kosten auf bis zu 5000 Euro ansteigen.

    Italien

In Italien sind die Vorschriften zur Winterausrüstung regional unterschiedlich. In Südtirol und im Aostatal gilt die Pflicht für Winterreifen oder Schneeketten jeweils vom 15. November bis 15. April. Seit 2025 greift zudem eine neue Vorgabe: Zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen nur genutzt werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen entspricht. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder, die je nach Region deutlich über 300 Euro betragen können.

    Schweiz

In der Schweiz gilt – ähnlich wie in Deutschland – keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihr Fahrzeug jederzeit sicher zu beherrschen. Wer bei Schnee und Eis mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist, riskiert im Falle eines Unfalls haftbar gemacht zu werden. Hinzu kommt: Bei unzureichender Profiltiefe droht eine Buße von rund 100 Franken. Für Fahrer ohne passende Reifen kann zudem die Kfz-Versicherung ihre Leistungen kürzen.

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