




Ob Unternehmer oder Mitarbeiter – wer einen Firmen- oder Dienstwagen hat und diesen auch privat nutzen darf, muss für dieses Privileg Steuern zahlen. Denn das Finanzamt sieht darin einen sogenannten geldwerten Vorteil, also Einkommen. Wie viel Steuern der Nutzer eines Firmenwagens dafür bezahlen muss, hängt vom Fahrzeug und von der Berechnungsmethode ab.
Am häufigsten verwenden Unternehmen die sogenannte Pauschalmethode. Dabei wird nicht unterschieden, wie viele Kilometer der Mitarbeiter privat und wie viele er dienstlich zurücklegt.
Besteuerungsvarianten bei Dienstwagen
Bruttolistenpreis | 49.900 Euro |
Davon 1 % pro Monat x 12 | 5988 Euro |
0,03 Prozent x 20 km¹) | 3588 Euro |
Jährlich zu versteuern | 9576 Euro |
Jährliche Steuern | 3830 Euro |
¹ 20 km Entfernung zum Arbeitsplatz
² persönlicher Spitzensteuersatz 40 Prozent
Bruttolistenpreis (Annahme 40.000 km pro Jahr Gesamtleistung) | 49.900 Euro |
Lineare Abschreibung pro Jahr (über 6 Jahre) | 8316 Euro |
Laufende Kosten/Jahr | 8000 Euro |
Summe Kosten pro Jahr | 16.316 Euro |
Jährlich zu versteuern³ | 4100 Euro |
Jährliche Steuern | 1640 Euro |
Ergebnis: Mit dem Fahrtenbuch kann ein Dienstwagennutzer 2190 Euro im Jahr sparen. |
Ergebnis: Mit dem Fahrtenbuch kann ein Dienstwagennutzer 2190 Euro im Jahr sparen.
³ 16.316 Euro: 40.000 km * 10.000 km.
Bei der Berechnung der Steuer legt das Unternehmen monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges zugrunde, den der Hersteller zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Deutschland angab. Hinzu kommen 0,03 Prozent dieses Preises pro Kilometer einfache Strecke zwischen der Wohnung und dem Betrieb des Dienstwagenfahrers.
Wer wenig privat fährt, ist im Vorteil
Kostet beispielsweise ein Firmenwagen einschließlich der Mehrwertsteuer laut Hersteller 49.900 Euro und liegt die Wohnung 20 Kilometer vom Unternehmen entfernt, muss der Fahrer einen geldwerten Vorteil von 798 Euro pro Monat versteuern, aufs Jahr gerechnet also 9576 Euro. Beträgt der persönliche Spitzensteuersatz 40 Prozent, kostet ihn der Dienstwagen also rund 319 Euro im Monat oder 3830 Euro im Jahr (siehe Tabelle).
Fährt der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen nur sehr wenig privat, kann er viel Geld sparen, wenn er bei der Besteuerung die tatsächlichen Fahrten zugrunde legt. Dafür muss er allerdings ein detailliertes Fahrtenbuch führen. In diesem Fall verlangt das Finanzamt, bei jeder betrieblichen Fahrt das Datum, den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, das Reiseziel, den Reisezweck sowie den Namen des besuchten Gesprächspartners zu notieren. Privatfahrten müssen mit Datum und Kilometerständen unter dem Stichwort „Privat“ eingetragen werden.
Das Finanzamt erkennt Fahrtenbücher nur bei lückenlosem Eintrag aller Pflichtangaben an. Neben den klassischen und ungeliebten papiernen gibt es auch elektronische Fahrtenbücher. Einfache Excel-Listen erkennt der Fiskus nicht an.
Fährt der Angestellte mit seinem Firmenwagen pro Jahr nur 10.000 von insgesamt 40.000 Kilometern privat, muss er im obigen Beispiel nur 4100 Euro versteuern, also 5476 Euro weniger als bei der Pauschalversteuerung. Das ergibt eine Steuerersparnis von 2190 Euro pro Jahr. Wichtig für kleine und mittelständische Betriebe: Der volle Steuervorteil beim Kauf des Fahrzeugs ergibt sich , wenn die Privatfahrten im Jahr nicht mehr als zehn Prozent der Gesamtkilometer ausmachen.
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gewährt das Finanzamt einen kräftigen rechnerischen Abschlag vom Listenpreis. Pro Kilowattstunde Batteriekapazität sind das zurzeit 400 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 9500 Euro. Der kräftige Abschlag gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2022 gekauft werden.