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EnergieBundestag verabschiedet Gesetz für Wasserstoff-Autobahnen

Rund 10.000 Kilometer Wasserstoffnetz sollen in Deutschland entstehen. Der Bundestag hat jetzt das wichtiges Gesetz dafür beschlossen. 12.04.2024 - 20:00 Uhr Quelle: dpa
Foto: imago images

Der Bundestag hat ein Gesetz zum Aufbau eines milliardenschweren Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Konkret geht es um Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und einen Rechtsrahmen vor allem für die Finanzierung des Kernnetzes. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Wirtschaftsminister Robert Habeck sprach von einem wegweisenden Gesetz und einer Investition in die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Das Wasserstoff-Kernnetz solle privatwirtschaftlich finanziert werden - mit einer staatlichen Absicherung.

Bedeutung von Wasserstoff

Wasserstoff soll eine Schlüsselrolle beim klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft spielen. Das Kernnetz soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. In großen Teilen handle es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes, sagte der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse.

Schneller schlau: Wasserstoff
Das chemische Element Wasserstoff (H) gehört zu den ältesten Elementen in unserem Universum. Es ist einer der Grundbausteine von Sternen, die Sonne zum Beispiel besteht zu knapp drei Vierteln aus Wasserstoff und zu knapp einem Viertel aus Helium. Wasserstoff ist in gebundener Form in allen lebenden Organismen zu finden. Auf der Erde ist die molekulare Form des Wasserstoffs (H2) ein geruchsloses, brennbares Gas.
Weil bei der Verbrennung von Wasserstoff (H) mit Sauerstoff (O) schlicht Wasser, also H2O, entsteht und eben kein klimaschädliches Treibhausgas Kohlendioxid (CO2), wie bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe.Wird Wasserstoff klimafreundlich hergestellt, soll er dabei helfen, den Ausstoß von CO2 deutlich zu verringern und laut Bundesregierung sogar „bis auf null zu führen“.Stand: 26. Juli 2023
Der Wasserstoff soll vorzugsweise mit Hilfe von erneuerbarem Strom in sogenannten Elektrolyseverfahren hergestellt werden. Dabei zerlegt Strom Wassermoleküle in seine Bestandteile Sauerstoff und Wasserstoff. Wird dabei Strom aus regenerativen Energiequellen verwendet, wird der Wasserstoff „grün“ genannt. Je nach Art der Herstellung werden auch andere Farben zur Bezeichnung verwendet. So spricht man etwa von „grauem“ Wasserstoff, wenn bei der Herstellung aus Erdgas das Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) entweicht. Wird dabei das freiwerdende Kohlendioxid gespeichert, bezeichnet man ihn als „blau“. Wird dabei fester Kohlenstoff gewonnen, wird der Wasserstoff „türkis“ genannt.
Mit Ökostrom hergestellter Wasserstoff soll zum einen als chemischer Rohstoff eingesetzt werden. Als Grundstoff für die chemische Industrie wird Wasserstoff schon lange verwendet, etwa zur Herstellung von Ammoniak, einer Ausgangsbasis für Düngemittel. In der Stahlindustrie etwa soll Öko-Wasserstoff künftig eine zentrale Funktion übernehmen: Wo bei der Herstellung von Roheisen bislang Kohle dem Eisenerz den Sauerstoff entzieht, soll künftig Wasserstoff ran.Zum anderen soll er als Energieträger und damit auch als Energiespeicher dienen. In einigen Jahren soll er etwa als Brennstoff in modernen Gaskraftwerken zur Stromerzeugung verwendet werden. Sie sollen zum Einsatz kommen, wenn nicht genügend erneuerbarer Strom etwa aus Wind- und Sonnenenergie zur Verfügung steht. In Brennstoffzellen wird Wasserstoff schon länger zur Stromerzeugung eingesetzt. Gelagert werden soll Wasserstoff etwa in früheren Erdgasspeichern.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff angebunden werden, etwa wo es große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke gibt. Die Leitungen des Kernnetzes sollen laut Wirtschaftsministerium schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Für einzelne Projekte soll eine Inbetriebnahme bis 2037 möglich sein, sofern dies von der Bundesnetzagentur entsprechend festgelegt wird. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte, beim Kernnetz dürfe es keine weißen Flecken geben. Laut Ministerium soll in einem zweiten Schritt das Kernnetz in eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überführt werden.

Grünen-Chefin Ricarda Lang sagte, für den Einstieg in ein neues Energiezeitalter schaffe die Ampel Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und ganze Regionen. „Wir wollen uns zu einem modernen Wasserstoff-Kontinent entwickeln und sicherstellen, dass Deutschland beim Thema nachhaltiger Energie als Spitzenreiter vorangeht und nicht bloß an der Seitenlinie steht.“

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes BDEW, bezeichnete den Aufbau des Kernnetzes als zentralen Baustein, um die Energiewende zu meistern. Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der Kernnetzleitungen sei zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden könne. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, sprach von einem wichtigen Signal für die Energiewende und die Wasserstoffwirtschaft.

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Finanzierung des Netzes

Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro. Grundsätzlich soll das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über Netzentgelte finanziert werden.

In der ersten Phase des Hochlaufs überstiegen die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen würden, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Deshalb sollen Minder- und Mehrerlöse auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Dieses solle bis 2055 wieder ausgeglichen sein. Vorgesehen sind auch staatliche Absicherungen.

FDP-Politiker Kruse sagte, Haftungsrisiken des Staates könnten nur im absoluten Notfall zum Tragen kommen. Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes stehen laut Wirtschaftsministerium noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.

Liebing begrüßte das sogenannte Amortisationskonto. Damit würden Verbraucher vor hohen Netzentgelten geschützt, indem die Kosten über viele Jahre gestreckt würden. Für einen Teil der Investitionen übernehme der Staat eine Garantie. Allerdings seien die beim Ausgleich des Kontos durch den Bund fälligen 24 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen hoch und könnten Investitionen verhindern.

Lesen Sie auch: Was grünen Wasserstoff so teuer macht

dpa
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