Als ich vom Dieselurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hörte, dachte ich zuerst an eine Enthüllung der WirtschaftsWoche. 2016 war das, es ging um AdBlue. Diese blaue Flüssigkeit führen Dieselfahrzeuge in einem Tank mit sich, um gesundheitsschädliche Stickoxide im Abgas zu neutralisieren.
Allerdings: Das Zeug stinkt, die Tanks rauben Platz, Nachfüllen ist oft schwierig und teuer. Also drückten Autobauer den Verbrauch. Bei der Zulassung wurde viel AdBlue verwendet und die Abgaswerte waren okay; auf der Straße dagegen war der Verbrauch heruntergeregelt und die Emissionswerte explodierten.
Verantwortungsloser geht’s kaum. So war es in der WirtschaftsWoche damals nachzulesen – und im Fall eines C-Klasse-Mercedes erstmals sauber belegt. Hersteller Daimler reagierte mit einer empörten Pressemitteilung: Die Berichte seien „irreführend“, „schlicht falsch“, hätten „mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun“.
Nun hat der EuGH im Fall einer C-Klasse von Mercedes entschieden: Die untaugliche Abgasreinigung ist illegal. Weil andere Autobauer ähnlich manipuliert haben, können nun Millionen Kunden auf Schadensersatz klagen. Sie sollten es tun – für sich und für die Autoindustrie, der eine heilsame Lektion nicht schaden dürfte.
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