Urteil im Dieselgate Eine ganz unsaubere Sache

Mehr AdBlue bei der Zulassung, weniger auf der Straße: Das Verfahren wurde als illegal eingestuft. Quelle: dpa

Der Europäische Gerichtshof hat die Abgasreinigung eines Mercedes als illegal eingestuft. Technisch gesehen war kein anderes Urteil möglich. Ein Kommentar.

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Als ich vom Dieselurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hörte, dachte ich zuerst an eine Enthüllung der WirtschaftsWoche. 2016 war das, es ging um AdBlue. Diese blaue Flüssigkeit führen Dieselfahrzeuge in einem Tank mit sich, um gesundheitsschädliche Stickoxide im Abgas zu neutralisieren.

Allerdings: Das Zeug stinkt, die Tanks rauben Platz, Nachfüllen ist oft schwierig und teuer. Also drückten Autobauer den Verbrauch. Bei der Zulassung wurde viel AdBlue verwendet und die Abgaswerte waren okay; auf der Straße dagegen war der Verbrauch heruntergeregelt und die Emissionswerte explodierten.

Verantwortungsloser geht’s kaum. So war es in der WirtschaftsWoche damals nachzulesen – und im Fall eines C-Klasse-Mercedes erstmals sauber belegt. Hersteller Daimler reagierte mit einer empörten Pressemitteilung: Die Berichte seien „irreführend“, „schlicht falsch“, hätten „mit professionellem Journalismus nichts mehr zu tun“.

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Nun hat der EuGH im Fall einer C-Klasse von Mercedes entschieden: Die untaugliche Abgasreinigung ist illegal. Weil andere Autobauer ähnlich manipuliert haben, können nun Millionen Kunden auf Schadensersatz klagen. Sie sollten es tun – für sich und für die Autoindustrie, der eine heilsame Lektion nicht schaden dürfte.

Lesen Sie auch: Teslas Schummel-Video ist eine „Täuschung der Kunden mit krimineller Energie“

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