Wirecard-Insolvenzverwalter Zoff mit dem Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY weigert sich, dem Insolvenzverwalter von Wirecard die Prüfunterlagen auszuhändigen. Quelle: imago images

Der Insolvenzverwalter fordert Wirecards langjährigen Wirtschaftsprüfer auf, Unterlagen über seinen Ex-Kunden herauszugeben. Prüfer EY aber stellt sich quer.

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Am 6. März schrieben die Anwälte des Insolvenzverwalters Michael Jaffé der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY einen Brief. Es war nicht das erste Schreiben in dieser Angelegenheit. Die Juristen fordern die Prüfer darin auf, sämtliche Unterlagen herauszugeben, die bei EY über Wirecard liegen und „eine Bedeutung für die Insolvenzmasse haben“. Denn Jaffé meint, dass er spätestens seit einem Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) im Februar darauf einen Anspruch hat. EY aber sieht das anders.

In dem Verfahren, über den der BGH zu befinden hatte, war es eigentlich um etwas ganz anderes gegangen. Der Wirecard-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte Mitarbeiter von EY als Zeugen geladen und auch Unterlagen angefordert. Die Prüfer aber hatten sich geweigert, obwohl Jaffé sie von ihrer Schweigepflicht als Abschlussprüfer entbunden hatte. EY meinte seinerzeit, der Insolvenzverwalter habe sie nicht wirksam entbinden können. Das könnten nur die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte von Wirecard.

Die Abgeordneten ließen die Sache vom BGH klären und der hat dann eben im Februar entschieden: Wirecards Insolvenzverwalter konnte die Prüfer von ihrer Schweigepflicht entbinden. In der kommenden Wochen werden EY-Vertreter nun vor dem Untersuchungsausschuss aussagen. Zwischenzeitlich stellten die Prüfer den Abgeordneten auch die geforderten Unterlagen zur Verfügung – jene Papiere, die auch der Insolvenzverwalter gern hätte.

Jaffé sieht sich durch das BGH-Urteil auch in seinen eigenen Rechten bestärkt. Seine Anwälte schreiben, der BGH habe mit seinem Urteil klargestellt, dass Jaffé als „Geheimnisherr der die Insolvenzmasse betreffenden Unterlagen und Informationen anzusehen ist.“ Es sei damit  höchstrichterlich geklärt, dass die bisherige Totalverweigerung von EY „sich an der Aufklärung des Wirecard-Skandals zu beteiligen, nicht tragfähig ist.“ Die Anwälte forderten EY deshalb nochmals auf, die geforderten Unterlagen nun „ohne weiteren Verzug“ zu übermitteln.

EY aber wird auch jetzt nicht liefern. Ein Sprecher der Prüfgesellschaft erklärt: „Das Herausgabeersuchen des Insolvenzverwalters ist weder dem Grunde, noch seinem Umfang nach von den bestehenden rechtlichen Vorgaben gedeckt. Angesichts dessen ist es EY nicht möglich, dem Ersuchen nachzukommen.“ In gut informierten Kreisen heißt es, bei EY sei man der Auffassung, der BGH habe nur darüber befunden, welche Unterlagen dem Untersuchungsausschuss übermittelt werden müssten. Daraus ließen sich keine Rückschlüsse in Bezug auf den Insolvenzverwalter ziehen. Jaffé habe lediglich Anspruch auf die sogenannte „Handakte“, die bei EY zu Wirecard angelegt worden sei, nicht aber auf interne Arbeitspapiere der Prüfer. Derlei Unterlagen würden deshalb nicht herausgegeben. Darüber hinaus müsse ein Teil der Unterlagen dem Insolvenzverwalter auch so bereits vorliegen, weil sie  - vor der Insolvenz – bei Wirecard abgegeben worden seien.

Wirecard hatte im Sommer Insolvenz angemeldet, nachdem sich herausstellte, dass Treuhandkonten, auf denen rund zwei Milliarden Euro liegen sollten, leer waren. Mittlerweile steht der Verdacht im Raum, dass es auch die Geschäfte, mit denen die zwei Milliarden Euro verdient worden sein sollten, nie gegeben hat. Der frühere Vorstandschef Markus Braun sitzt in Haft. Ex-Vorstand Jan Marsalek ist auf der Flucht.

Bevor der Skandal ans Licht kam, hatte EY die Bilanzen von Wirecard zehn Jahre lang abgesegnet und damit für die letzten Jahre auch mittelbar bestätigt, dass die besagten Finanzmittel des Unternehmens auf Treuhandkonten da waren. Zumindest im Rahmen der Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2018 hatte es EY jedoch unterlassen, sich über eine Anfrage bei den kontoführenden Banken zu vergewissern, ob das Geld existiert.

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Anleger hatten deswegen Klagen gegen EY angestrengt. Gerichte werden klären müssen, ob der Prüfer seine Pflichten verletzt hat.

Mehr zum Thema: Oliver B. ist der entscheidende Mann im Wirecard-Skandal. Er hat als einziger Top-Manager ausgepackt. Doch die Wette der Staatsanwälte auf ihren Kronzeugen ist riskant.

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