Bundesweites Vermittlungsverbot: "Uber hält sich nicht an die Spielregeln"
Platz 10: Melbourne
Im australischen Melbourne kostet eine drei Kilometer lange Taxifahrt 6,26 Euro. Damit landet die Metropole auf dem zehnten Platz der Städte mit den teuersten Taxifahrten und liegt unter dem Städte-Durchschnitt von 6,83 Euro. Dies hat die Strategieberatung Simon-Kucher & Partners anhand der Grund- und Kilometerpreise in 18 Städten ohne Berücksichtigung der Wartezeiten ermittelt. Die dabei herausgekommenen Preise für eine Drei-Kilometer-Fahrt hat sie außerdem mit den Kosten für eine Einzelfahrt im öffentlichen Nahverkehr verglichen. In Melbourne kostet eine Taxifahrt etwa zweieinhalb mal so viel, wie eine Fahrt mit Bus und Bahn. Damit gehört Melbourne zu den günstigeren Städten: Im weltweiten Durchschnitt sind Fahrgäste im Taxi drei mal teurerer unterwegs.
Foto: dpaPlatz 9: Sydney
Teurer sind Taxifahrgäste in Sydney unterwegs: Hier müssen sie umgerechnet 7,02 Euro zahlen, um drei Kilometer voran zu kommen. Damit übersteigt Australiens größte Stadt den weltweiten Durchschnitt von 6,83 Euro. Taxifahrgäste zahlen hier das 2,63-fache einer Einzelfahrt mit Bus und Bahn.
Foto: REUTERSPlatz 8: Frankfurt
Die erste deutsche Stadt im Ranking ist Frankfurt. Fahrgäste, die hier drei Kilometer zurücklegen wollen, zahlen im Taxi 8,05 Euro und damit 3,1 mal mehr als im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings geht es in Deutschland auch deutlich teurer, wie die weiteren Platzierungen zeigen.
Foto: dpaPlatz 7: Wien
Mit einem Cent sind Taxifahrgäste in Wien minimal teurer unterwegs als in Frankfurt: 8,06 kostet hier eine Fahrt. Das sind 3,66 mal so viel, wie im öffentlichen Nahverkehr. Damit liegt Wien deutlich über dem weltweiten Durchschnitt vom dreifachen Aufschlag bei Taxifahrten.
Foto: dpaPlatz 6: Berlin
Einen deutlichen Sprung gegenüber Wien, legt die deutsche Bundeshauptstadt hin. Drei Kilometer im Taxi kosten in Berlin 8,66 Euro, also das 3,37-fache einer Einzelfahrt mit Bus und Bahn. Eine andere deutsche Stadt ist allerdings noch teurer.
Foto: dpaPlatz 5: Stockholm
8,81 Euro müssen Fahrgäste in Stockholm für drei Kilometer im Taxi hinlegen. Auch der öffentliche Nahverkehr ist in Schwedens Hauptstadt verhältnismäßig teuer. Die Kosten machen das 2,36-fache der Bus- und Bahnpreise aus. Da haben andere Städte mit hohen Taxipreise einen deutlich höheren Taxiaufschlag.
Foto: APPlatz 4: London
Die typischen schwarzen Taxis im Londoner Stadtbild versprühen einen Flair, den sich Fahrgäste etwas kosten lassen müssen. 8,88 Euro kostet eine drei Kilometer lange Taxifahrt umgerechnet in der britischen Hauptstadt. Günstiger und genau so typisch sind die roten Doppeldecker-Busse. Der Londoner Taxipreis entspricht dem 3,2-fachen Wert einer Fahrt im öffentlichen Nahverkehr.
Foto: dpaPlatz 3: München
Wer in dieses Taxi, das gerade am Luxushotel Bayerischer Hof an der Münchner Maximilianstraße vorfährt, einsteigt, muss tief in die Tasche greifen. Drei Kilometer in einem Münchner Taxi kosten 8,90 Euro. Das macht die bayerische Hauptstadt zur teuersten Taxistadt Deutschlands und zur drittteuersten der Welt. Dann doch lieber in die nächste Straßenbahn an der Theatinerstraße. Denn auch der Preisaufschlag, den Taxifahrgäste in München verglichen mit dem öffentlichen Nahverkehr zahlen müssen ist weltweit betrachtet überdurchschnittlich hoch. Eine Taxifahrt ist 3,42 mal so teuer, wie eine Fahrt mit Bus und Bahn.
Foto: dpaPlatz 2: Amsterdam
9,25 Euro kosten drei Kilometer mit dem Taxi durch Amsterdam. Das sind 3,3 mal so viel, wie der öffentliche Nahverkehr in der niederländischen Metropole kostet.
Foto: dpaPlatz 1: Zürich
Hier lauern Taxifahrer am Zürcher Flughafen. Wer bei ihnen einsteigt, zahlt allein für die ersten drei Kilometer 14,33 Euro. Damit landet Zürich mit einem weiten Abstand auf dem ersten Platz der teuersten Taxistädte. Taxifahrten in der Schweizer Finanzmetropole sind 5,08 Euro teurer als im zweitplatzierten Amsterdam. Auch beim Preisaufschlag im Vergleich zum öffentlichen Nahverkehr ist Zürich Spitze. Taxifahrten kosten mehr als vier mal so viel (das 4,14-fache), wie eine Fahrt mit Bus und Bahn. "Der Taxiverband Zürich täte gut daran, seine Preise kritisch zu überprüfen", sagt Studienautorin Annette Ehrhardt von Simon-Kucher. "Auch wenn Zürich für hohe Preise bekannt ist, liegen die Taxipreise am oberen Ende und lassen viel Raum für neuartige Wettbewerber. Ändert sich nichts, werden die Kunden massenhaft zu Uber & Co. abwandern." Denn je teurer das Taxifahren ist, desto mehr Chancen haben Konkurrenten, wie die App, die private Taxifahrten vermittelt.
Foto: REUTERS
WirtschaftsWoche Online: Welche Gründe waren für die einstweilige Verfügung gegen Uber ausschlaggebend?
Benjamin Linke: Zwar liegt die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt noch nicht vor, aber aus anderen Verfahren gegen Uber wird die Argumentation schon sehr deutlich. Und danach fällt das Geschäft von Uber unter das Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG. Danach benötigt in Deutschland jeder, der gewerbsmäßig Personen befördern möchte, eine Genehmigung. Und die hat Uber oder die vermittelten Fahrer nun mal nicht.
Wäre so eine Genehmigung denn ein Problem?
Um die Genehmigung zu erhalten, muss Uber gesetzliche Anforderungen und Pflichten erfüllen. Dabei ist zunächst die Frage zu stellen, ob Uber eher dem Taxi-Gewerbe oder dem Mietwagenverkehr zuzuordnen ist. Im Fall des Mietwagenverkehrs stellt das PBefG das Unternehmen vor Vorgaben, die Uber den Gerichten zufolge im Rahmen der gegenwärtigen Geschäftspraxis nicht erfüllt. Es ist auch höchst fraglich, ob Uber diese Vorgaben erfüllen kann und will. Aber ohne die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben darf Uber keine Personenbeförderungsleistungen vermitteln, weil das gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Wie begründet die Justiz den Wettbewerbsverstoß?
Das PBefG unterscheidet Taxis und Mietwagen. Nach meiner Einschätzung und der des Landgerichts Frankfurt würde Uber oder zumindest deren Fahrer die Genehmigung als Taxi-Unternehmer benötigen, damit die vermittelbaren Autos auch im öffentlichen Verkehrsraum von Fahrgästen direkt beauftragt werden können. Taxis müssen darüber hinaus nicht wie Mietwagen nach jeder Fahrt zurück zum Unternehmenssitz. Diese Vorteile für Taxi-Unternehmen will Uber nutzen, sich aber nicht den gesetzlichen Anforderungen beugen.
Benjamin Linke im Interview mit WirtschaftsWoche Online. (zum Vergrößern bitte anklicken)
Foto: Presse
Welche sind das zum Beispiel?
Taxis müssen in Deutschland zum Beispiel grundsätzlich elfenbeingelb sein, über Funk verfügen und ein Taxisschild auf dem Dach haben. Taxis haben auch eine Beförderungspflicht und dürfen keine Fahrt ablehnen. Sowohl Uber selbst als auch der vermittelte Fahrer dürfen das als Mietwagenverkehr jedoch. Außerdem sind bei Taxis die Fahrpreise durch die öffentliche Hand festgelegt. Die Vorgaben des Gesetzgebers beruhen darauf, dass er die Beförderungsleistungen im Taxigewerbe für schutzwürdig erachtet und die Verlässlichkeit dieser Dienstleistung erhalten sowie ruinösen Wettbewerb verhindern will. Das ist im Linienbusverkehr ähnlich. Deswegen gibt es in vielen Städten auch nur eine begrenzte Anzahl an Lizenzen für Taxiunternehmen. Um die zu erhalten, muss erst ein Platz frei werden.
Uber müsste dann also mit Genehmigung genauso teuer sein wie ein Taxi?
Genau. Fielen die Uber-Fahrten unter das gleiche Recht wie Taxifahrten, dürfte der Uber-Fahrpreis nicht nur etwa halb so hoch sein. Ohnehin ist so ein niedriger Preis pro Fahrt nur möglich, weil es sich eben nicht um Taxis, sondern um Privatfahrzeuge handelt, die all diese öffentlichen Pflichten nicht erfüllen.
Die Fahrer sind aber nicht bei Uber angestellt, sondern nutzen lediglich deren Plattform, vor allem die Uber-App für Smartphones. Warum sollte Uber dann ein Taxiunternehmen sein?
Dem Personenbeförderungsgesetz zufolge geht es nicht nur darum, wer fährt, sondern wer die Fahrten organisiert und verantwortet. Auch ein Vermittler kann als Taxi-Unternehmer eingestuft werden. Und Uber bekommt immerhin 20 Prozent vom Umsatz der Fahrer, und könnte damit in diesem Bereich gewerblich tätig sein. Da Uber außerdem seine günstigeren Preise publik gemacht hat, sehen die Taxi-Unternehmen in Uber eine direkte Konkurrenz. Und die haben sich darüber beklagt, dass sich Uber nicht an die Spielregeln hält, die für die Personenbeförderung per Gesetz gelten.
Müssten denn gemessen an den rechtlichen Maßstäben nicht auch Mitfahrzentralen verboten sein?
Der Gesetzgeber hat eigens Ausnahmen geregelt um eben Mitfahrgelegenheiten – etwa das Mitnehmen von Kollegen – oder deren Vermittler wie die Mitfahrzentralen nicht zu blockieren. Die Ausnahmen gelten, wenn die Fahrten nur zu einem Preis angeboten werden, der die Betriebskosten nicht übersteigt. Dazu gehören ausdrücklich nur die variablen Kosten wie etwa die Ausgaben für Benzin, Öl oder Reifen, nicht aber Fixkosten wie beispielsweise für die Autofinanzierung. Außerdem bieten Mitfahrzentralen vor allem Langstreckenfahrten an und werden daher von den Taxi-Unternehmen nicht notwendigerweise als direkte Konkurrenz wahrgenommen. Aber in der Tat könnte der Fall Uber auch die Mitfahrzentralen in den Konflikt mit hineinziehen und die Erfüllung der Ausnahmen in Frage stellen. Bisher waren die nicht im Fokus.
Sehen Sie für Uber eine Chance, doch noch den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten?
Ein Ausweg wäre für Uber eine Genehmigung als Mietwagenunternehmer oder das Innehaben solcher Genehmigungen seitens der Fahrer. Aber das hätte wiederum gewaltige Nachteile, die Uber nicht schmecken dürften. Mietwagen dürfen nämlich keine Fahrgäste auf der Straße aufnehmen und müssen nach jeder Fahrt zurück zum Unternehmenssitz. Bei Uber wäre das womöglich der Sitz der europäischen Zentrale in Amsterdam. Da wird es dann langsam absurd. Gilt der private Fahrer als Unternehmer, müsste er nach der Fahrt eventuell zurück zu seiner Wohnung als Unternehmenssitz. Auch das wäre für das Geschäftsmodell von Uber nicht praktikabel.
Was erwarten Sie im Fall Uber nun von der Rechtsprechung?
Die Chancen, dass die Beurteilung von Ubers Geschäft im Hauptsacheverfahren der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt auf ähnliche Weise erfolgt wie bisher, stehen gut. Für mich ist aber denkbar, dass Uber auf politischem Wege versucht, eine Neuregulierung der Personenbeförderung in Deutschland zu erwirken. Das dürfte aber weder schnell gehen, noch einfach sein. Und sollte Uber wie angekündigt entgegen der einstweiligen Verfügung den Geschäftsbetrieb in Deutschland weiter laufen lassen, muss das Unternehmen damit rechnen, dass Taxi-Betreiber weiterhin hiergegen vorgehen.