Deutsche Bahn Was wusste Lutz?

Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Bahn AG. Quelle: dpa

Die Berateraffäre setzt Bahnchef Lutz unter Druck. Der Aufsichtsrat will wissen, ob er Kenntnis über möglicherweise unrechtmäßige Beraterverträge hatte. Wie konnte es überhaupt dazu kommen?

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170 Seiten dick ist das Papier, mit dem die Deutsche Bahn zum grünen Angriff blasen wollte. „Starke Schiene“, lautet die neue Dachstrategie des Konzerns, die an Aufsichtsräte und Führungskräfte verteilt wurde und mit der die Züge endlich wieder pünktlicher werden sollen. Die Bahn will damit die Greta-Welle reiten: mehr Züge auf die Schiene setzen und noch mehr Fahrgäste durch die Republik transportieren – in naher Zukunft dann komplett mit Öko-Strom. Die Bahn, so die Vision, werde das Verkehrsmittel des 21. Jahrhunderts. Ohne sie sei die Klimawende nicht zu schaffen.

Doch nun erschüttert den Konzern eine Berateraffäre. Etwa 20 frühere Top-Manager sollen bei ihrem Abschied von der Bahn mit einem üppigen Beratervertrag ausgestattet worden sein – obwohl ihnen bereits zuvor eine noch üppigere Abfindung sicher war. Externe Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young sollen nun klären, ob gegen Moral und Gesetz verstoßen wurde.

Bahnchef Richard Lutz bringt das in Bedrängnis. Er war bis 2017 Finanzvorstand des Konzerns und damit in der fraglichen Zeit der Beraterverträge für Zahlen und Geldflüsse des Konzerns verantwortlich. Hatte er die Zahlungen möglicherweise freigegeben oder zumindest Kenntnis davon gehabt? Könnte eine der Fragen bejaht werden, könnte es eng werden für Lutz, heißt es aus dem Aufsichtsrat. Vorausgesetzt, die Verträge waren überhaupt rechtswidrig. Noch sind viele Fragen offen. Das Kontrollgremium will nun aufklären und auch mit den früheren Managern sprechen.

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von Christian Schlesiger

Die Situation ist komplex. Ins Rollen kam die ganze Sache durch den Bundesrechnungshof, der eine Anfrage an das Verkehrsministerium gestellt und um Informationen über Beraterverträge mit Ex-Vorständen gebeten hatte. So kam heraus, dass die Bahn in den vergangenen Jahren zahlreiche Beraterverträge abgeschlossen hatte. Die Antworten haben Bahnchef Lutz im Februar dieses Jahres dann nach Information der WirtschaftsWoche selbst dazu veranlasst, die Innenrevision für weitere Recherchen zu beauftragen. Dort stellte man dann fest, dass die Verträge vor allem in den Untergesellschaften abgeschlossen wurden, also etwa in den Konzernsparten Fernverkehr, Netz und Güterbahn. Dort hat es in den vergangenen Jahren einige Wechsel gegeben. Verträge wurden aus unterschiedlichen Gründen vorzeitlich gelöst – aber meist, weil die operativen Probleme nicht gelöst wurden.

Dass Lutz offenbar selbst bei der Aufarbeitung der Affäre aktiv wurde und mit Nachdruck Aufklärung forderte, spricht zunächst für ihn, da er möglicherweise von den Verträgen gar keine Kenntnis hatte. Außerdem betreffen die fragwürdigen Deals eben vor allem die Untergesellschaften. Lutz war aber seit 2010 Finanzvorstand der Bahn-Holding, das heißt, die Verträge liefen gar nicht über seinen Schreibtisch. Gleichzeitig hat es in mindestens einem Fall einen Beratervertrag in Höhe von insgesamt 350.000 Euro für einen Ex-Holding-Vorstand gegeben, also einen ehemaligen Vorstandskollegen von Lutz. Davon hätte er durchaus Kenntnis haben können.

Noch ist nicht einmal geklärt, ob die Beraterverträge überhaupt unrechtmäßig gewesen sind. Es ist durchaus denkbar, dass einzelne Manager nach ihrem Ausscheiden noch wertvolle und zumindest ausreichende Beratung der Bahn zur Verfügung gestellt haben. Dann wären die Verträge kaum zu beanstanden.

Um zu verstehen, was darüber hinaus in der Kritik steht, lohnt ein Blick in das Aktiengesetz, Paragraf 112. Dort heißt es: „Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.“ Das heißt: Der Aufsichtsrat muss bei Verträgen mit Vorständen über wesentliche Punkte informiert werden. Dies dürfte laut Kommentierung von Rechtsexperten auch für Vorstände gelten, die das Unternehmen verlassen. Doch sämtliche 20 Vereinbarungen gingen an den Kontrolleuren vorbei.

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Im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn wird nun spekuliert, dass die Deals einer Art Gewohnheitsregel folgten. Vorstandsverträge laufen in der Regel drei bis fünf Jahre. Kommt es vor dem regulären Ende zu einer Trennung, pochen Manager in der Regel darauf, dass ihr Vertrag ausgezahlt werde. Dabei sind Aktiengesellschaften laut Corporate-Governance-Regeln aber enge Grenzen gesetzt. So dürfe ein Vertrag mit einer Restlaufzeit von vier Jahren oft nicht komplett ausgezahlt werden, heißt es aus dem Aufsichtsrat. Deshalb hätten sich Beraterverträge möglicherweise als Vehikel für eine Einigung angeboten. Das erklärt die Beraterverträge möglicherweise, rechtfertigt sie allerdings nicht automatisch. So oder so hätte es im Nachgang der Vertragsauflösung immerhin noch eine Gegenleistung geben müssen. Dies soll nun geklärt werden.

Die Arbeitnehmer zeigen sich empört über die nun ans Tageslicht gekommene Berateraffäre. Bahnchef Lutz wollte mit der neuen Strategie eigentlich die Motivation der Mitarbeiter steigern, die in den vergangenen Jahren durch wechselnde Strategien immer wieder verunsichert wurden. Die neue Dachstrategie „Starke Schiene“ sollte die Eisenbahnerehre ansprechen – doch erst einmal herrscht „starke Verunsicherung“.

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