Strommarkt Skandal-Stromanbieter BEV ist pleite

Stromanbieter BEV hat Insolvenz beantragt Quelle: dpa

Nach heftiger Kundenkritik wegen exorbitanter Preiserhöhungen ist Stromanbieter BEV nun pleite. Was das für Kunden bedeutet.

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Es war eine Pleite mit Ansage, nun ist es soweit. Der wegen hoher Preiserhöhungen in die Kritik geratene Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist pleite. Das Unternehmen aus München beantragte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Münchner Anwalt Axel Bierbach bestellt. Dies teilte das Insolvenzgericht des Amtsgerichts München mit.

Seit Jahresende hatte es massenhaft Kundenbeschwerden über BEV gegeben. Kunden waren erst mit sehr günstigen Preisen gelockt worden. Dann jedoch erhöhte BEV die Preise massiv, teils sollten die monatlichen Grundpreise um mehrere hundert Prozent steigen. Dabei waren viele Kunden eigentlich noch von Preisgarantien geschützt. Schnell war klar, dass finanzielle Engpässe wohl der Grund für diese merkwürdige Aktion waren. Ein Insider berichtete der WirtschaftsWoche, dass das Geschäftsmodell der BEV wegen zu hoher Kündigungsquoten in Schieflage geraten war. In einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens vom Mittwoch hieß es: „Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten.“

Kunden und Verbraucherschützer wehrten sich und versuchten gegen die aus ihrer Sicht unwirksamen Preiserhöhungen vorzugehen. Gleichzeitig wollten sie oft eine Sonderkündigung vermeiden, um sich den Anspruch auf hohe Boni zu sichern. Diese Hoffnung dürfte nun allerdings verschwunden sein: Nach dem Insolvenzantrag können Kunden kaum noch hoffen, von der BEV noch Geld zu sehen.

Pikant an der Pleite ist, dass bis Ende 2018 auch der Energiekonzern BP bei der BEV als Partner aktiv war. Dies hatte die WirtschaftsWoche jüngst enthüllt.

Nach Angaben der BEV in einem früheren Geschäftsbericht sollte BP sogar finanzielle Hilfe bei eventuellen finanziellen Engpässen leisten. Nach Angaben von BP gegenüber der WirtschaftsWoche war ein Liefervertrag für Strom und Erdgas mit der BEV-Muttergesellschaft aber Ende 2018 gekündigt worden.
Im Vergleich zu früheren Pleiten auf dem Strommarkt gibt es aktuell einen großen Vorteil: Anders als damals, etwa bei der Insolvenz von Teldafax, gab es bei der BEV keine Vorauskasse-Tarife, bei denen die Kunden hohe Beträge im Voraus zahlten. Ihre Verluste dürften sich daher in den meisten Fällen allenfalls auf mittlere dreistellige Beträge belaufen. Trotzdem trifft die Insolvenz die Kunden: Bei der BEV sollten Kunden meist erst mit Ablauf ihrer ersten Vertragsbindung, oft 12 Monate, einen größeren Teil ihrer Boni erhalten. Sofern dieses Geld noch nicht ausgezahlt worden ist, können Kunden die Ansprüche nun nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens als Gläubiger anmelden. In der Regel werden Ansprüche dann aber nur zu einem sehr geringen Anteil erfüllt.

Viele Kunden wurden über Vergleichsportale wie Check24 und Verivox an die BEV vermittelt. Dort gibt es erste Überlegungen, wie betroffene Kunden nach dem Insolvenzantrag unterstützt werden können. So teilte Verivox der WirtschaftsWoche mit, dass betroffene Verivox-Kunden, denen nicht direkt bei Verivox geholfen werden könne und die eine Rechtsberatung bräuchten, sich zeitlich befristet von den Verbraucherzentralen beraten lassen könnten. Kosten von bis zu 30 Euro würden dabei von Verivox übernommen. Ob das reicht, um das Vergleichsportal vor dem Ärger der eigenen Kunden zu schützen, wird sich zeigen.

Verbraucherschützer hatten schon vor einiger Zeit vor Praktiken der BEV gewarnt: Dabei ging es zum Beispiel um ungerechtfertigt erhöhte Abschläge aber auch um gute Kundenbewertungen gegen Bezahlung. Erst Mitte Januar wurde die Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, aktiv. Sie eröffnete ein Aufsichtsverfahren wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen für Energielieferungen gegen die BEV. Letztlich durfte die BEV bis zum Insolvenzantrag aber weiter geschäftlich aktiv sein.

Kein Kunde der BEV muss fürchten, dass kein Strom mehr fließt. BEV teilte mit, dass Kunden nun durch die „gesetzliche Ersatzversorgung“ mit Strom und Gas beliefert würden. Kunden werden damit schlicht in den Grundversorgungstarif ihres lokalen Grundversorgers, also etwa der lokalen Stadtwerke, fallen. Sie könnten dann wieder erneut zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

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